13-Jährige missbraucht: Haftstrafen für zwei Angeklagte

21-Jähriger erhielt sieben Jahre, 15-Jähriger 24 Monate teilbedingt – Tat auch gefilmt – Urteil nicht rechtskräftig

Am Landesgericht Klagenfurt sind am Dienstag zwei Angeklagte, 21 und 15 Jahre alt, zu Haftstrafen von sieben Jahren beziehungsweise 24 Monaten, davon fünf unbedingt, verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, ein 13-jähriges Mädchen missbraucht und dabei gefilmt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen, dazu die pornografische Darstellung Minderjähriger warf Staatsanwältin Nicola Trinker den zwei Klagenfurtern in der Anklageschrift vor.

Im Fokus standen dabei zwei sexuelle Handlungen im Sommer 2020 und eine im März 2021. Im Frühjahr sollen die Angeklagten an der Sattnitz in Klagenfurt das 13-jährige alkoholisierte Mädchen missbraucht und die Tat auch gefilmt haben.

Einweisung in Anstalt für abnorme Rechtsbrecher

„Die Aussagen des Mädchens waren überzeugend und wir sehen keinen Grund, daran zu zweifeln“, begründete Schöffensenatsvorsitzender Alfred Pasterk das Urteil, in dem die Angeklagten in allen Punkten schuldig gesprochen wurden. Der 21-jährige Hauptangeklagte wurde zusätzlich in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Laut Gutachten war sein psychischer Zustand Mitgrund für die Begehung der Tat. „Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, weitere Straftaten zu begehen“, sagte Pasterk. Zudem ist er einschlägig vorbestraft. Der Strafrahmen betrug fünf bis 15 Jahre.

Der 15-jährige Mitangeklagte wurde aufgrund seines Alters und einem Teilgeständnis zu einer teilbedingten 24-monatigen Haftstrafe, davon fünf unbedingt, verurteilt. Dem Opfer wurden zusätzlich 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Zweitangeklagte verzichtete auf Rechtsmittel und nahm das Urteil nach Absprache mit seinem Verteidiger an. Der Hauptangeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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