Mit Buschmesser vor Parlament: 15 Monate teilbedingte Haft für ‘Macheten-Mann’

Jener 33 Jahre alte Mann, der am 28. April 2020 am Ballhausplatz von der Polizei festgenommen wurde, weil er mit einer Machete seinen Einlass ins Parlament erzwingen wollte, ist am Mittwoch am Landesgericht wegen versuchter schwerer Nötigung verurteilt worden.

Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren kassierte der bisher Unbescholtene 15 Monate Haft.

Fünf Monate wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der Angeklagte auf Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Der Angeklagte hatte im Parlament – das Ausweichquartier befindet sich nur einen Steinwurf vom Bundeskanzleramt bzw. der Hofburg entfernt – eine Rede halten wollen, war auf eine entsprechende Anfrage hin von parlamentarischen Mitarbeitern per E-Mail aber abgewiesen worden. Das nahm der Beschäftigungslose nicht ohne weiteres hin. Er habe im Nationalrat aufzeigen wollen, „was im Land falsch läuft“, erläuterte er vor Einzelrichter Philipp Schnabel.

Deshalb fuhr der in Niederösterreich wohnhafte Mann mit seinem Auto nach Wien, „um einen Weg zu finden, vor dem Nationalrat zu sprechen“, wie er in seiner Verhandlung kundtat. Die Sitzungen im Hohen Haus seien „a Frechheit“, er finde es „äußerst bedenklich und komisch“, dass jeder Österreicher zu den Vorgängen im Parlament „den Mund hält“. Das Parlamentsgeschehen, das live im Fernsehen übertragen werde, habe ihn zuletzt derart aufgebracht, dass er zum Entschluss gekommen sei, im Nationalrat sprechen zu müssen.

In Lederhose vor Gericht

Um sich Zutritt zu verschaffen, nahm der 33-Jährige seine Machete mit, mit der er seinen Angaben zufolge in seinem Heimatort im Wald mit Dornen durchwachsenes Gebüsch auszuholzen pflegt. Vor Gericht trug der Angeklagte, der sich seit dem Vorfallstag in U-Haft befindet, eine kurze Lederhose, ein langes schwarzes Hemd und Trekkingschuhe.

Einem Passanten, den er am Naschmarkt angesprochen und in sein Auto gebeten hatte, weil er den Weg zum Parlament nicht kannte, berichtete der 33-Jährige, ihm sei egal, ob er erschossen werde oder auf der Psychiatrie lande. Es sei nötig, im Parlament aufzutreten. Sollte er nicht eingelassen werden, werde er notfalls sich ihm entgegenstellenden Personen „die Hand abhacken“ bzw. diese „umhacken“, berichtete der 23 Jahre alte Zeuge dem Gericht. Der junge Mann hatte schleunigst das Weite gesucht, nachdem ihm der Angeklagte seine Waffe gezeigt hatte, und die Polizei verständigt.

Telefonische Warnung des Onkels

Eine telefonische Warnung ging auch von einem Onkel des 33-Jährigen ein, dem dieser im Vorfeld ebenfalls von seinem Vorhaben erzählt hatte. Vor Gericht versicherte der Angeklagte: „Ich habe nicht daran gedacht, jemanden zu verletzen.“ Es sei „eine der naivsten Entscheidungen meines Lebens“ gewesen, sich mit einer Machete vor die Hofburg zu stellen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann im Ermittlungsverfahren von einer erfahrenen Gerichtspsychiaterin begutachten lassen. Diese kam zum Schluss, dass diesem zwar eine persönlichkeitsbedingte Selbstüberhöhung eigen ist. Sie fand aber keine Hinweise auf eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit und bescheinigte daher dem 33-Jährigen Zurechnungsfähigkeit.

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