45-Jähriger Vorarlberger nach Messerattacke in Anstalt eingewiesen

Ein psychisch kranker Mann (45) ist am Dienstag in Feldkirch von einem Geschworenengericht für unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Er stand wegen versuchten Mordes an seiner 74-jährigen Mutter vor Gericht, die er mit einem Küchenmesser attackiert hatte. Die Frau ist seitdem querschnittgelähmt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tat ereignete sich im vergangenen September in der gemeinsamen Wohnung der Mutter und des Sohnes in Hohenems. Der 45-jährige einstige Lagerarbeiter leidet an Schizophrenie und Autismus. Am Tag der Tat – dem 15. September – hatte der Mann seine Tabletten zunächst nicht eingenommen. Die Mutter erinnerte ihn noch an seine Medikamente, so Staatsanwalt Johannes Hartmann. Doch kurz nach der Einnahme der Tabletten verlor der 45-Jährige wie aus heiterem Himmel seine Fassung. Er beschimpfte die 74-Jährige, schlug sie und stach mit einem Küchenmesser zwei Mal auf seine auf dem Boden liegende Mutter ein.

Nach dem zweiten Stich ließ der Mann die schwer verletzte 74-Jährige – ohne das Messer aus der Wunde zu ziehen – einfach auf dem Boden liegen. Er verließ die Wohnung, um Zigaretten zu kaufen und half der Frau auch nach seiner Rückkehr nicht. Stattdessen sperrte er sich in seinem Zimmer ein. Entdeckt wurde die 74-Jährige etwa drei Stunden nach der Tat von ihrem Lebensgefährten, der 45-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen.

Laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten von Walter Rabl war es im Hinblick auf den Blutverlust gut, dass das Messer stecken gelassen wurde. Die Klinge hatte das Rückenmark glatt durchtrennt und die Aorta lediglich um fünf Millimeter verfehlt.

Über die psychische Verfassung des 45-Jährigen wurden am Dienstag keine Details bekannt, da die entsprechende Erörterung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Die Staatsanwaltschaft hatte gleich zu Beginn die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. In einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung ist der 45-Jährige bereits seit der Attacke untergebracht. Der Schwurgerichtshof folgte einstimmig dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Video
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Das könnte Sie auch interessieren