49-Jährige in Vorarlberg wegen Mordversuchs vor Gericht

Im ersten Schwurgerichtsprozess am Landesgericht Feldkirch seit Beginn der Coronakrise ist am Mittwoch eine 49-jährige Frau wegen Mordversuchs angeklagt. Sie soll im Juli 2019 mit zwei Messern bewaffnet an der Tür eines heute 81-jährigen Mannes geläutet haben, der sie als Kind über Jahre schwer sexuell missbraucht haben soll. Der Pensionist öffnete nicht, da er die Klingel nicht hörte.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei den Taten der Frau um versuchten Mord – sie habe ihr Vorhaben, den Senioren zu töten, nur deswegen nicht in die Tat umgesetzt, weil ihr nicht geöffnet wurde.

Dass sie den Mann aus Rache erstechen habe wollen, bestritt die 49-Jährige im Vorfeld des Prozesses nicht. Der Staatsanwalt möchte die Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Anders sieht das Verteidiger Christoph Dorner: Er sagt, die 49-Jährige habe davon abgesehen, sich mit Gewalt Zutritt zum Haus zu verschaffen – sie sei nach dem Anläuten freiwillig vom Versuch zurückgetreten. Damit liege kein Mordversuch vor. Zudem bescheinige ihr ein Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller, dass sie sich zum Tatzeitpunkt in einem psychotischen Zustand befand und damit nicht zurechnungsfähig war, allein deswegen könne sie nicht wegen Mordversuchs verurteilt werden, so der Anwalt. Die 49-Jährige sitzt seit September 2019 im Landeskrankenhaus Rankweil in Untersuchungshaft.

Mehr als 50 Mal schwer sexuell missbraucht

Bereits Ende der 1990er-Jahre hatte die Frau den heute 81-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs zwischen 1978 und 1982 angezeigt. Das Ermittlungsverfahren wurde 1997 von der Staatsanwaltschaft Feldkirch aber eingestellt – die Vorwürfe waren nach damaliger Rechtslage verjährt. In einem Zivilprozess wurde der frühere Lagerarbeiter und Arbeitskollege des Vaters der Frau im Jahr 2000 aber vom Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter Instanz rechtskräftig zur Zahlung von 750.000 Schilling (rund 54.500 Euro) Schadenersatz verurteilt. Nach Ansicht der Berufungsrichter hatte er das zwischen sieben und elf Jahre alte Mädchen mehr als 50 Mal schwer sexuell missbraucht und dadurch traumatisiert

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