Fünf Jahre Haft wegen Wiederbetätigung

Der ehemalige Chef des Neonazi-Netzwerks „Objekt 21“ hat am Montag im Landesgericht Ried fünf Jahre Haft wegen Wiederbetätigung und Verstoß gegen das Waffengesetz ausgefasst. Es ist seine fünfte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz. Laut Anklage habe er noch während seiner Haft sowie bei Freigängen einschlägiges Material verbreitet und Schießübungen abgehalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 35-Jährige war im November 2018 bedingt aus der Strafhaft entlassen worden, im März 2019 wanderte er aber erneut in Untersuchungshaft. Sein Strafregister weist bereits neun Eintragungen auf, davon vier Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz. Der Prozess am Montag fand daher mit entsprechend hohen Sicherheitsvorkehrungen statt.

Die Anklage legt dem Mann zur Last, er habe einschlägige Fotos verschickt, auf Facebook gepostet, seine Nazi-Tätowierungen zur Schau gestellt und CDs mit Propaganda verkauft, zum Teil aus dem Gefängnis heraus. Zudem soll er während eines Freigangs trotz Waffenverbots im Freien Schießübungen abgehalten haben.

Der 35-Jährige beteuerte, dass er seine Gesinnung ändere, doch das würde dauern. Er sei nicht mehr in der rechten Szene und er wolle seine einschlägigen Tätowierungen überstechen lassen, wegen seiner Freundin. Der Staatsanwalt bohrte jedoch immer wieder nach, hielt ihm vor, dass er kurz vor seiner Haftentlassung im November 2018 an eine Freundin geschrieben habe: „Acht Jahre Haft und kein bisschen Zweifel an meiner Überzeugung“.

Der Beschuldigte sagte, er stelle nicht in Abrede, dass im Holocaust Gräueltaten geschehen seien, ihn würden eher Kriegshelden wie ein deutscher Pilot ziemlich begeistern. Als Beweggrund für seine angebliche Läuterung meinte er unter anderem: „Ich habe meinen 30. Geburtstag in Haft verbracht, ich will nicht den 40. und 50. Geburtstag in Haft verbringen“. Er sei in den vergangenen sieben Jahren nur etwa sechs Monate in Freiheit gewesen.

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Der Geschworenensenat verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft. Vom Widerruf einer bedingten Entlassung sah das Gericht ab, allerdings wurde die Probezeit dafür auf fünf Jahre hinaufgesetzt. Das sei eine sehr schwere Entscheidung gewesen, so der Vorsitzende. Aber es sei wichtig, dass man ein Druckmittel gegen den Mann in der Hand habe und ihn weiter beobachten könne, begründete er sie. Das Urteil solle generalpräventiv wirken. Wenn jemand so ein Vorleben habe wie der Angeklagte, müsse man ein Zeichen setzen, dass solche Taten nicht zu dulden sind. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erbaten sich Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Das „Objekt 21“ hatte sich in Desselbrunn in einem Bauernhof eingemietet. Im Lokal des „Kultur- und Freizeitvereins“, wo u.a. Rechtsrock-Konzerte stattfanden, prangten Sprüche wie „Der Führer hat immer recht“ oder die mit dem Vereinslogo versehene „Reichskriegsflagge“ an der Wand. Darüber hinaus waren einige der Rechtsextremen als Schutztruppe für einen Rotlicht-Boss tätig und verübten für ihn Brandstiftungen bzw. Anschläge mit Skorpionen oder mit Buttersäure auf Etablissements der Konkurrenz.

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