500 Mio. Euro Investitionszuschuss

15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik noch nicht fertig verhandelt

Video
Ich möchte eingebundene Video Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat zum Treffen der Finanzreferenten nach Feldkirch (Vorarlberg) ein 500 Mio. Euro Investitionszuschuss-Paket mitgenommen. Diese aus EU-Töpfen stammenden Gelder sollen bis 30. Juni ausbezahlt werden.

Verwendet werden sollen diese Mittel für Digitales, Soziales, Gesundheit, Pflege, Bildung, Ökologie und Kinderbetreuung. Man habe die Details ausdiskutiert. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprach als aktueller Vorsitzender der Länderkonferenz von einer „wirklich guten Nachricht“, die Mittel „tun den Ländern in der derzeitigen Krisensituation sehr gut“, betonte er.

Abschluss „in den nächsten Wochen“

Keine Details gab es zu den Verhandlungen zur neuen 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik, die bisherige läuft ja im August aus. Die Verhandlungen seien noch nicht beendet, sollten aber „in den nächsten Wochen“ zu einem Abschluss kommen, so Wallner. Es bestehe Konsens zu einem weiteren Ausbau. Woran es sich spießt, wollten weder Wallner noch Brunner näher ausführen. Man bemühe sich, um eine Mischung aus Mindeststandards und Flexibilität, erklärte Brunner.

Die Arbeiterkammer (AK) pocht in diesem Zusammenhang auf die Einführung bundesweiter Qualitätsstandards. Ohne gute Kriterien gebe es die Sorge, dass an den Problemen im Elementarbereich vorbei investiert werde. Die AK sieht Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in der Pflicht. Vom Bildungsministerium kommen allerdings keine Signale in Richtung Bundesrahmengesetz. Dessen Einführung wäre wegen der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung nur durch eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung möglich, hieß es von Ressortchef Polaschek. Nachdem die Kindergärten Ländersache sind, gibt es derzeit etwa bei Gruppengröße oder Betreuungsverhältnis neun verschiedene Regelungen und recht unterschiedliche Ausgangslagen.

Das könnte Sie auch interessieren