75 Jahre Kriegsende: Was aus der Führung Nazi-Deutschlands wurde

Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vor 75 Jahren war auch das Schicksal der politischen Führer der Nazi-Diktatur entschieden.

Viele wurden in den Nürnberger Prozessen als Kriegsverbrecher zum Tode oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, einige begingen Selbstmord.

ADOLF HITLER (1889-1945, Selbstmord): Der „Führer“ erschoss sich am 30. April 1945 im Bunker unter der Berliner Reichskanzlei. Seine Leiche wurde verbrannt, die Reste von russischen Soldaten exhumiert.

MARTIN BORMANN (1900-1945, Selbstmord): Als Chef der Parteikanzlei und vor allem als Hitlers Sekretär gehörte er zu den „grauen Eminenzen“. Er beging in den letzten Kriegstagen in Berlin Selbstmord, doch sein Leichnam wurde jahrelang nicht gefunden. Er wurde daher beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess 1946 in Abwesenheit zum Tode verurteilt und jahrzehntelang weltweit gesucht. Erst 1972 wurden seine Überreste in Berlin entdeckt und identifiziert. 1998 wurde seine Identität per DNA-Analyse endgültig bestätigt.

KARL DÖNITZ (1891-1980, natürlicher Tod): Als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine genoss er Hitlers Vertrauen und wurde nach dessen Tod für wenige Tage Reichspräsident und „Führer“. Dönitz wurde in Nürnberg zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, er starb 1980.

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ADOLF EICHMANN (1906-1962, Hinrichtung): Der SS-Obersturmbannführer und „Leiter des Judenreferates“ im Reichssicherheitshauptamt gilt als Chef-Organisator des Holocausts. Er entkam nach Südamerika und wurde 1960 durch den israelischen Geheimdienst Mossad nach Israel entführt. In einem Prozess in Jerusalem wurde Eichmann 1962 zum Tode verurteilt und dann gehenkt.

HANS FRANK (1900-1946, Hinrichtung): Der Jurist Frank war bereits früh NSDAP-Mitglied und Rechtsanwalt Adolf Hitlers. Nach der Eroberung Polens wurde er zum Generalgouverneur des nicht von Deutschland annektierten Teiles des Landes (Generalgouvernement) ernannt. Er war einer der Hauptverantwortlichen für den Holocaust und wurde „Schlächter von Polen“ genannt. Frank wurde in Nürnberg zum Tode verurteilt und hingerichtet.

WILHELM FRICK (1877-1946, Hinrichtung): Frick war von 1933 bis 1943 Innenminister und in dieser Funktion maßgeblich für die politische Gleichschaltung, für die Rassegesetze und das Euthanasieprogramm, bei dem Kranke und Behinderte getötet wurden, verantwortlich. 1943 ließ ihn Hitler durch Himmler ablösen. Frick wurde in Nürnberg zum Tode verurteilt und gehenkt.

JOSEPH GOEBBELS (1897-1945, Selbstmord): Goebbels gehörte als „Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda“ und von 1944 an als „Generalbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz“ zum engsten Kreis um Hitler. Goebbels und seine Frau Magda begingen Ende April 1945 im Führerbunker mit Zyankali Selbstmord, nachdem sie ihre sechs gemeinsamen Kinder vergiftet hatten.

HERMANN GÖRING (1893-1946, Selbstmord): Göring befehligte im Krieg die Luftwaffe und gehörte als Reichsmarschall zum engsten Kreis um Hitler. Göring versuchte zu fliehen, wurde aber von US-Soldaten festgenommen. In Nürnberg wurde er 1946 zum Tode verurteilt, verübte aber kurz vor seiner Hinrichtung in seiner Zelle Selbstmord mit Zyankali.

RUDOLF HESS (1894-1987, Selbstmord): Heß wurde 1925 Hitlers Privatsekretär und schon 1933 „Stellvertreter des Führers“. Er wurde in Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt. 1987 beging er im Gefängnis Spandau im Alter von 93 Jahren Selbstmord. Rechtsextremisten sehen ihn als „Märtyrer“.

HEINRICH HIMMLER (1900-1945, Selbstmord): Als „Reichsführer SS“, Chef der Gestapo, Polizeichef und Innenminister kontrollierte Himmler alle Bereiche des totalitären Staates und beaufsichtigte die Konzentrationslager. 1945 misslang ihm die Flucht. Er beging in britischer Kriegsgefangenschaft Selbstmord.

ALFRED JODL (1890-1946, Hinrichtung): Generaloberst Jodl war als Chef des Wehrmachtführungsstabes einer der maßgeblichen leitenden Offiziere der Wehrmacht. Er war an zahlreichen Kriegsverbrechen wie den sogenannten „Kommissarbefehl“ (kriegsrechtswidrige sofortige Tötung von gefangen genommenen sowjetischen politischen Kommissaren) oder brutalen Deportationen in Norwegen zu Kriegsende verantwortlich. Am 7. Mai 1945 unterzeichnete er im Hauptquartier der westlichen Alliierten in Reims die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht, die allerdings von den Sowjets nicht akzeptiert wurde. Er wurde in Nürnberg zum Tode verurteilt und hingerichtet.

ERNST KALTENBRUNNER (1903-1946, Hinrichtung): Der aus Oberösterreich stammende SS-Führer in Österreich wurde später Chef des SS-Reichssicherheitshauptamtes. Er wurde als Kriegsverbrecher in Nürnberg zum Tode verurteilt und exekutiert.

JOACHIM VON RIBBENTROP (1893-1946, Hinrichtung): Ribbentrop war ab 1938 Außenminister. In Nürnberg wurde er zum Tode verurteilt und 1946 gehenkt.

WILHELM KEITEL (1882-1946, Hinrichtung): Der Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht war für mehrere Befehle zur Ermordung von Widerständlern, Partisanen, Kommunisten, aber auch unbewaffneter Zivilisten verantwortlich und trug auch Hitlers Entscheidung über die Ausrottung der polnischen Eliten mit. Er unterzeichnete in der Nacht von 8. auf 9. Mai in Berlin-Karlshorst die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht, was das offizielle Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa markierte. Keitel wurde im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess zum Tode verurteilt und hingerichtet.

ROBERT LEY (1890-1945, Selbstmord): Der Organisator der Deutschen Arbeitsfront (DAF) war in den 1930er Jahren maßgeblich für die ideologische Gleichschaltung der Arbeitswelt verantwortlich, in den Kriegsjahren war er für den sozialen Wohnungsbau zuständig. Ab 1940 verlor Ley, auch aufgrund seines schweren Alkoholismus, zunehmend an politischem Einfluss, wurde aber von Hitler noch in dessen politischem Testament 1945 als DAF-Leiter bestätigt. Als Angeklagter im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess entzog sich Ley einer drohenden Verurteilung noch vor Prozessbeginn durch Selbstmord.

ALFRED ROSENBERG (1893-1946, Hinrichtung): Der NS-Parteiideologe und Autor zahlreicher rasseideologischer Schriften, darunter „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“, wurde 1941 zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete ernannt. In dieser Funktion wurde Rosenberg zu einem der Hauptverantwortlichen für den Holocaust. Rosenberg wurde in Nürnberg zum Tode verurteilt und hingerichtet.

FRITZ SAUCKEL (1894-1946, Hinrichtung): Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz war für die Zwangsarbeit im NS-Regime hauptverantwortlich, im Rahmen derer mehr als 7 Millionen Menschen vor allem aus Polen und der Sowjetunion verschleppt wurden. Er wurde 1946 in Nürnberg zum Tode verurteilt und hingerichtet.

BALDUR VON SCHIRACH (1907-1974, natürlicher Tod): Der „Jugendführer des Deutschen Reiches“ gilt als Verführer der Jugend im Nazi-Staat. 1940 ernannte Hitler ihn zum Gauleiter und Reichsstatthalter in Wien. Er wurde 1946 zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt und starb 1974.

ARTHUR SEYSS-INQUART (1892-1946, Hinrichtung): Der österreichische Politiker wurde nach dem sogenannten Anschluss an das Deutsche Reich 1938 Reichsstatthalter der „Ostmark“, bis Hitler ihn 1940 zum Reichskommissar für die besetzen Niederlande berief. 1946 wurde er in Nürnberg zum Tode verurteilt und hingerichtet.

ALBERT SPEER (1905-1981, natürlicher Tod): Der Architekt sollte prunkvolle Riesenbauten für die NSDAP errichten; verwirklicht wurde kaum ein Projekt. Speer übernahm 1942 das Ministerium für Bewaffnung und Munition. Ende 1944 begann er sich den Zerstörungsbefehlen Hitlers zu widersetzen. Speer saß bis 1966 als Kriegsverbrecher im Gefängnis. 1981 starb er in London.

JULIUS STREICHER (1885 -1946, Hinrichtung): Streicher war als Herausgeber des NS-Propagandablattes „Der Stürmer“ maßgeblich für die Verbreitung der NS-Ideologie und für die Hetze gegen die Juden verantwortlich. Er wurde 1946 in Nürnberg zum Tode verurteilt und hingerichtet.

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