Mordprozess in Graz: Lebenslange Haft für Kärntner

Der Angeklagte im Grazer Straflandesgericht © APA/KARIN ZEHETLEITNER

Ein 31-jähriger Kärntner ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll im März 2023 seine Freundin im Zuge eines Streites getötet haben, indem er sich auf ihren Hals gekniet und sie so erstickt hat. Der Staatsanwalt sprach von „lang andauernder, massiver Gewalt“, die zum Tod der Frau geführt hatte. Zuvor soll der Angeklagte die Frau schon zwei Tage lang misshandelt haben.

Der Beschuldigte und das Opfer lernten einander 2019 bei einem stationären Alkoholentzug in der Klinik kennen und zogen zusammen. Beide tranken schon bald wieder, die gemeinsame Wohnung in Raaba bei Graz war laut Staatsanwalt Stefan Engelbert zuletzt „in desolatem Zustand“. In den letzten drei Tagen vor der Tat kam es mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Der Dachdecker schlug auf die Frau ein, sie wies zahlreiche Hämatome auf. Einmal verprügelte er sie mit einem Zollstab. Am 11. März eskalierte erneut ein Streit, sie warf angeblich eine Flasche nach ihm. „Ich wollte, dass sie damit aufhört“, gab der Angeklagte an. Er schlug auf sie ein und kniete sich auf die Frau. „Ich habe gedacht, ich drück‘ sie bei der Brust nieder, aber es war der Hals“, beschrieb es der Mann.

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Das Opfer hatte keinerlei Alkohol im Blut, auch Essensreste wurden keine gefunden: „War sie schon zu schwer verletzt, um noch etwas zu essen oder zu trinken?“, fragte Richterin Catherine Farmer. Das konnte der Kärntner nicht beantworten. Die Erinnerungen an die Tat waren eher vage, auch wenn ihn das Geschehene nicht loslasse.

Der Angeklagte erzählte von seinem übermäßigem Alkoholkonsum, er sprach von „ein bis zwei Flaschen Wodka“ jeden Abend, wenn er arbeitete, waren es abends „ein Doppler Wein und ein Tragerl Bier“. Zum Streit kam es auch, weil ihm „die Probleme über den Kopf gewachsen“ seien. „Trennung war nie ein Thema?“, fragte die Richterin. „Nein, wir haben uns wirklich geliebt“, antwortete der Beschuldigte.

Gerichtsmedizinerin Isabella Klasnic zeigte anhand von Fotos die unzähligen Verletzungen des Opfers. „Sie hatte vom Scheitel bis zur Sohle Hämatome, Abschürfungen, massive Verletzungen.“ Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl gab an, der Angeklagte sei „mittelgradig berauscht“ gewesen. Die Zurechnungsfähigkeit war vermindert, aber trotzdem gegeben. Beim 31-Jährigen wurden keine schwerwiegenden psychischen Erkrankungen festgestellt.

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Die Geschworenen befanden den Angeklagten des Mordes und der absichtlichen schweren Körperverletzung für schuldig. Der 31-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar. Die Telefonnummer der steirischen Frauenhäuser lautet 0316-429900. Der steirische Männernotruf für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen ist unter 0800-246247 erreichbar, das psychiatrische Krisentelefon PsyNot unter 0800-449933.

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