Autofahren im Sommer: Barfuß ist definitiv keine Option

ÖAMTC Fahrtechnik: Auch bei heißen Temperaturen immer mit passendem Schuhwerk fahren – sonst drohen rechtliche Konsequenzen

Bei falschem Schuhwerk drohen rechtliche Konsequenzen. © Christian - stock.adobe.com

Jetzt im Sommer, wenn die Thermometer immer wieder Temperaturen jenseits der 30 Grad messen, lockt die Versuchung, nur noch mit Flip-Flops, Sandalen oder anderem luftigen Schuhwerk unterwegs zu sein.

Doch gerade beim Autofahren birgt dies erhebliche Risiken, wie Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik, weiß: „Bei sommerlichem Schuhwerk wie beispielsweise Flip-Flops oder Badeschlapfen besteht die Möglichkeit, dass sich die Schuhe am Pedal verheddern. Außerdem bieten sie nicht sonderlich viel Grip am Pedal, was im schlimmsten Fall zum Abrutschen führen kann. Gerade in Situationen, in denen eine Vollbremsung notwendig ist, kann das entscheidenden Einfluss haben.“

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Auch High Heels, Wanderschuhe oder gar barfuß fahren sind keinesfalls passende Optionen. „Der ideale Schuh zum Autofahren besteht aus festem, bequemem Material, liegt gut am Fuß an und verfügt über eine flache, dünne und rutschfeste Sohle. Mit High Heels hat man allein schon wegen der Absätze Probleme, das jeweilige Pedal durchzudrücken. Wanderschuhe wiederum sind allein aufgrund ihrer Größe unpraktisch und sperrig“, so Roland Frisch.

„Idealerweise hat man im Sommer ein Paar fahrtauglicher Ersatzschuhe im Auto, die man extra für die Fahrt anziehen kann. Die ausgezogenen Schuhe sollte man dann anschließend sicher im Auto verstauen, sodass sie während der Fahrt gar nicht erst für Probleme sorgen können.“

Das Fahren mit Flip-Flops & Co. ist in Österreich per se zwar nicht verboten, dennoch gilt grundsätzlich, dass das Fahrzeug ausschließlich in einem Zustand genutzt werden darf, in dem es auch sicher beherrscht werden kann.

Daher sind bei falschem Schuhwerk rechtliche Konsequenzen möglich, wenn beispielsweise ein Verkehrsunfall dadurch zumindest mitverursacht wurde. Das heißt, wenn ein anderes Schuhwerk den Unfall hätte verhindern können.

Laut den Juristen des Mobilitätsclubs kann es in diesem Fall auch zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen kommen, denn unter Umständen zahlt die Versicherung dann den entstandenen Schaden nicht.

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