Gebührenbremse: Hauseigentümer in Steyr erhalten Gutschrift

Stadt gibt Zuschuss des Bundes direkt an Bürger weiter

Die Stadt Steyr gibt den einmaligen Zuschuss des Bundes für eine Gebührenentlastung – die sogenannte Gebührenbremse – in der Höhe von 633.293 Euro unbürokratisch direkt an die Bürger weiter, heißt es in einer Aussendung am Donnerstag.

Die Förderung wird bei Liegenschaftseigentümern auf der Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr als Gutschrift ausgewiesen und von dem im dritten Quartal fälligen Bruttobetrag abgezogen. Mit einer Entlastung von etwa 60 Euro im Jahr kann ein vierköpfiger Haushalt mit durchschnittlichem Wasserverbrauch rechnen.

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Vermieter geben Gutschrift weiter

Auch Mieterinnen und Mieter profitieren. Aufgrund der Konstruktion des Gesetzes durch den Bund gibt es allerdings keine Möglichkeit einer so zeitnahen Entlastung. Sie werden die Gebührenbremse erst bei der Jahresabrechnung für 2024 im Geldbörsel spüren, weil ihre Vermieter ihnen die Ersparnis bei den Kanalgebühren im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben und gutschreiben müssen.

Die Höhe der Gutschrift berechnet sich aus der Gesamthöhe der Mittel (633.293 Euro) dividiert durch die Gesamtsumme der Kanalbenützungsgebühren des Abrechnungsjahres 2023 (netto). Diese Quote wird dann mit der individuellen Kanalbenützungsgebühr (netto) jedes Gebührenpflichtigen multipliziert.

Der Betrag wird den Gebührenpflichtigen gutgeschrieben. Alle natürlichen und juristischen Personen, die zum Stichtag 1. Juni 2024 in Steyr gebührenpflichtig sind, profitieren von der Gebührenbremse.

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