Linz AG: „Strompreisbremse kein Nachteil für unsere Kunden“

Die seit 1. Juli 2024 gültige Halbierung der Strompreisbremse des Bundes bringt keine Teuerung für die Kunden der Linz AG

Die seit 1. Juli 2024 gültige Halbierung der Strompreisbremse des Bundes bringt keine Teuerung für die Kunden der Linz AG. © Linz AG

Die seit 1. Juli 2024 geltende Halbierung der staatlichen Förderung Strompreisbremse führt bei Kunden der Linz AG zu keiner Teuerung. Das gab das Unternehmen schriftlich per Aussendung am 12. Juli bekannt.

„Wir haben uns auch während der schwierigen letzten beiden Jahren um faire Tarife bemüht. Die einzige, moderate Tariferhöhung erfolgte am 1. Juli 2022, seither gab es keine Erhöhung – weder 2023 noch 2024“, sagt der Leiter des Linz-AG-Energievertriebs, Peter Steinberger. „Der stabil günstige Stromtarif sorgt für viel Zuspruch von langjährigen sowie von neuen Kunden“, so Steinberger weiter.

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Die Förderung vor und nach dem 1. Juli im Überblick: Gefördert wird aktuell wie bisher ein Grundkontingent (Jahresverbrauch) von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh). Aber: Bis 30. Juni 2024 galt, dass die Strompreisbremse ab zehn Cent pro Kilowattstunde gilt, und zwar bis maximal 40 Cent je kWh. Die Förderung beträgt also maximal 30 Cent je kWh.

Seit 1. Juli 2024 gilt: Die Strompreisbremse wirkt ab zehn Cent je kWh und bis maximal 25 Cent je kWh. Die Förderung beträgt somit maximal 15 Cent pro Kilowattstunde und wird somit halbiert.

Da alle Stromtarife der Linz AG – auch ohne Rabatte – deutlich unter 25 Cent je Kilowattstunde liegen, führt die Halbierung der Förderung für Linz-AG-Stromkunden zu keiner Teuerung.

Die Linz AG setzt übrigens stark auf den Ausbau von Ladestationen für Elektroautos. Erst kürzlich nahm sie einen Schnelllader in Engelhartszell in Betrieb.

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