Drohbriefe vom Finanzamt: Ministerium entschuldigt sich

Technisches Problem hatte Versendung falscher Zwangsstrafen-Androhungen ausgelöst

Diese vom Finanzamt irrtümlich versendete Androhung einer Zwangsstrafe bescherte so manchem Österreicher eine Schrecksekunde. © Maurer

Schrecksekunde für viele Österreicher: Sie erhielten in diesen Tagen einen RSb-Brief vom Finanzamt. Inhalt: „Bescheid über die Androhung einer Zwangsstrafe“ in Höhe von 150.- Euro wegen angeblich fehlender Umsatzsteuererklärung für 2021 (siehe Foto).

Man wird unsicher. Glaubt,  alles ordnungsgemäß eingereicht zu gaben. Aber zwei Jahre nach der Steuererklärung 2021 ist nicht mehr jedes Detail in Erinnerung. Doch was falsch gemacht? Aber was?

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Nach zwei keine Klärung bringenden Anrufen bei der Finanzhotline weiß die dritte befragte Mitarbeiterin sofort: Das Schreiben sei als gegenstandslos zu betrachten. Es handle sich im einen technischen Fehler. Und wörtlich: „Es gehen derzeit leider viele solcher Schreiben hinaus.“

Ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigt: „Aufgrund eines IT-Fehlers sind in einigen Fällen leider derartige Schreiben ergangen, obwohl betroffene Personen bzw. Unternehmen die entsprechenden Erklärungen bereits in der Vergangenheit fristgerecht eingereicht haben bzw. bereits per abschließendem Bescheid das jeweils betroffene Veranlagungsjahr abgeschlossen wurde.

Das Finanzministerium hat rasch reagiert und bereits umfassende Korrekturmaßnahmen durchgeführt. Jene Schreiben, die bereits auf dem Postweg unterwegs waren, konnten jedoch nicht mehr aufgehalten werden.

Wie in dem Bescheid im letzten Satz angeführt, können betroffene Personen bzw. Unternehmen diese Bescheide als gegenstandslos erachten. Das Finanzministerium bedauert diesen Fehler und entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten.“

Von Manfred Maurer

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