Schadenersatzabwicklung nach Güterzugentgleisung in Wels startet

Kohlenwasserstoff Styrol gelangte in das umliegende Erdreich und verunreinigte das Grundwasser

Mitarbeiter der ÖBB gehen in den kommenden Tagen aktiv auf betroffene Anrainer zu. © ÖBB/Kaufmann

Als Folge einer Güterzugentgleisung im Bereich des Verschiebebahnhofs Wels im September 2023 gelangte der Kohlenwasserstoff Styrol in das umliegende Erdreich. Trotz sofortiger Alarmierung der Einsatzkräfte konnte eine Verunreinigung des Grundwassers nicht verhindert werden. Betroffene Anrainer können jetzt Schadenersatzansprüche geltend machen.

Sanierungsmaßnahmen zeigen gute Wirkung

Mithilfe von Grundwassersonden und Sperrbrunnen konnte die Ausbreitung des Kohlenwasserstoffs im Grundwasser eingedämmt werden. Die Ausbreitungsfläche hat sich seit der maximalen Ausdehnung Mitte März mittlerweile wieder um rund 73 Prozent reduziert.

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Gesamt wurden mit den Filteranlagen bereits rund 22.000 Liter Styrol aus dem Grundwasser gefiltert, berichten die ÖBB. Die 34 Sanierungsbrunnen sowie die Filteranlagen bleiben weiterhin in Betrieb.

Verkettung „unglücklicher Umstände“

Da der Vorfall sowohl einen Güterzug als auch die Infrastruktur der ÖBB betrifft, übernehmen die ÖBB die Verantwortung für alle hierdurch verursachten Schäden der Anrainer. „Die Einzelheiten des Ereignisses werden derzeit intern und extern durch die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes geprüft“, heißt es in einer Aussendung am Mittwoch.

Betroffene können jedoch jetzt Schadenersatzansprüche geltend machen – dies betrifft etwa Schäden an Geräten, die im oder mit Grundwasser betrieben werden sowie Kosten durch erhöhte Nutzung der Ortswasserleitung. Jeder Fall wird individuell geprüft und aufgearbeitet.

Mitarbeiter der ÖBB werden die Anrainer im betroffenen Ausbreitungsgebiet in den kommenden Tagen persönlich und via Postwurf informieren.

Schadenersatzforderungen können schriftlich an folgenden Kontakt gestellt werden:
BLS Rechtsanwälte GmbH, Kärntner Straße 10, 1010 Wien, Mail: styrolaustritt@bls4law.com

Die ÖBB bitten, entsprechende Belege zur individuellen Prüfung der Schäden mitzusenden.

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