Bezahlte Sonderbetreuungszeit wird bis Ende Mai auch für Arbeitnehmer möglich sein, die als Ersatz für die 24-Stunden-Pfleger einspringen müssen oder wenn eine Pflegeeinrichtung geschlossen wird.
Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, der im Rahmen des dritten Corona-Pakets am Freitag vom Nationalrat beschlossen werden soll.
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Der Haken wie auch für Eltern und Behindertenbetreuer, für die die Regel ja schon beschlossen wurde: der Arbeitgeber muss zustimmen. Er bekommt aber einen Teil des Gehalts bezuschusst.