Ein Apotheker aus dem Bezirk Perg ist Freitagnachmittag im Landesgericht Linz vom Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten freigesprochen worden.
Ihm war vorgeworfen worden, er sei an Corona erkrankt in den Dienst gegangen. Das Gericht kam jedoch zum Ergebnis, er sei bis zu einem späteren positiven Test durchgehend gesund gewesen. Es liege keine Absicht oder Fahrlässigkeit vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am 19. Oktober des vergangenen Jahres wurde ein Mitarbeiter in der Apotheke positiv getestet, zwei Tage später eine weitere Person. Er schickte sie gleich nach Hause. Der Chef hatte die Erkrankungen mit damals noch neuen, inzwischen aber offiziell anerkannten Antigentests festgestellt und führte dann weitere an der Belegschaft und sich selbst durch. Er schickte die Mitarbeiter auch auf eigene Kosten zu PCR-Tests in ein Labor.
Zuletzt waren neun von 17 Beschäftigten erkrankt. Bei ihm selbst war der Test am 27. Oktober positiv. Aber der Mitarbeiter mit dem ersten positiven Test und die zweite Person beschuldigten den Apotheker, er habe schon zuvor Symptome einer Infektion gehabt und sogar Medikamente dagegen genommen. Er habe dann noch zehn Tage lang krank Dienst versehen.
Die Bezirkshauptmannschaft schickte aufgrund dieser Mitteilungen eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Deren Ermittlungen führten zur Anklage. Die beiden Belastungszeugen erschienen dem Gericht nicht glaubwürdig. Unter anderem hatte einer von ihnen schon vor den Erkrankungen das Tragen von Masken lächerlich gemacht. Für sich hatten beide um ein paar Euro bei einem Arzt per Mail ein Attest besorgt, das sie vom Masken-Tragen befreite.
Das Dienstverhältnis der beiden hatte damals auch wegen anderer Konflikte bereits ein „Ablaufdatum“, wie der Angeklagte schilderte, es kam danach auch zur Trennung. Zudem nahmen sie im vergangenen Jänner an einem Spaziergang für Frieden und Freiheit und zum Schutz der Grundrechte in Perg teil.
Im Gegensatz dazu schilderten die anderen Mitarbeiter in der Apotheke, dass der Chef das Thema Corona sehr ernst genommen und alle damals vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe. Das Gericht kam zur Ansicht, dass diese Zeugen-Angaben „keine Gefälligkeitsaussagen“ gewesen seien.
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Der Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer dem Angeklagten vorgeworfen hatte, er habe nicht adäquat – nämlich schneller und nachdrücklicher – reagiert. „Ich bin absolut sprachlos, dass ein halbes Jahr nach Ausbrechen der Pandemie in einem Gesundheitsberuf wie in einer Apotheke nicht permanent, sondern nur im Kundenkontakt Masken getragen worden sind. Kein Wunder, dass die Situation in Österreich so angespannt ist.“ Er kündigte zu dem Freispruch volle Berufung an, daher ist er nicht rechtskräftig.