Gnadenfrist für Schwäne, weil Gutachten fehlt

Hckerschwan Familie in der Morgensonne

Weil ein agrarfachliches Gutachten fehlt, schickte das Landesverwaltungsgericht Linz die Causa Schwan-Abschüsse auf einer Liegenschaft in der Gemeinde Garsten zurück an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land.

Diese hatte mit Bescheid die Zwangsabschüsse von fünf jungen Höckerschwänen im genossenschaftlichen Jagdgebiet Garsten bis 31. Mai 2024 unter bestimmten Auflagen angeordnet.

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Denn die landwirtschaftlichen Nutzflächen würden von 20 bis 30 Schwänen „belagert“, sie würden die angebauten Ackerkulturen fressen und durch ihren Kot das Futter für Tiere verschmutzen.

Nach der Anfechtung durch Tierschützer heißt es nun zurück zum Start, die Tiere dürfen derzeit nicht geschossen werden.

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