Ab Mitternacht Ausreisekontrollen auch in der Stadt Steyr

Um Mitternacht kommt mit Steyr Stadt ein weiterer Bezirk in Oberösterreich hinzu, in dem es Ausreisekontrollen gibt.

Damit beläuft sich die Zahl jener Bezirke, in denen kein Testnachweis beim Verlassen erbracht werden muss, nur mehr auf fünf, in 13 hingegen ist ein Test notwendig.

Wie der Krisenstab des Landes informierte, liegt die gemittelte Sieben-Tage-Inzidenz von Steyr-Stadt bei 560,5 und damit deutlich über der durch den Hochinzidenzerlass definierten Grenze von 500.

Weiter von den Ausreisekontrollen betroffen sind die Bezirke Kirchdorf, Wels-Land, Perg, Steyr-Land, Vöcklabruck, Braunau, Schärding, Ried im Innkreis, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen sowie Rohrbach.

In Braunau, Perg und Vöcklabruck lagen Freitagnachmittag die Sieben-Tage-Inzidenzen über 1.000, Vöcklabruck war mit 1.210,40 (trauriger) Spitzenreiter.

Ausgenommen sind unter anderem Geimpfte und Genesene

Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 vollimmunisiert wurden sowie genesene Personen mit zumindest einer COVID-19-Teilimpfung, nach Verstreichen der in den Oö. Hochinzidenzverordnungen der betroffenen Bezirke definierten Zeitfenster.

Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tage nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können.

Die Oö. Hochinzidenzverordnungen der Bezirke Braunau, Freistadt, Gmunden und Grieskirchen definieren außerdem Ausnahmen der Ausreisekontrollen, worunter beispielsweise auch Einsatzkräfte im Einsatz fallen.

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