Abgabenbetrug mit Tanksystem in OÖ

40 Monate Haft, 24 davon unbedingt, und eine Geldstrafe von 500.000 Euro hat es in einem millionenschweren Abgabenbetrug mit einem Tanksystem am Landesgericht Wels für den Hauptangeklagten gegeben.

Er wurde wegen Ausstellens von Scheinrechnungen und der damit verbundenen unrechtmäßigen Vorsteuererstattung auch noch zu einer Schadenswiedergutmachung von mehr als 630.000 Euro verurteilt, informierte das Finanzministerium über den Ausgang des langwierigen Prozesses.

Im Juni 2018 kam im Finanzamt Graz-Stadt der Verdacht der unrechtmäßigen Erstattung von Vorsteuerbeträgen in Verbindung mit der Fälschung von Urkunden auf, teilte das Ministerium weiter mit.

Der 42-Jährige soll als Angestellter einer großen Firma in Oberösterreich bei einer Tankstelle ein System aufgebaut haben, mit dem er von 2014 bis 2017 die Umsatzsteuer auf ein privates Konto umleitete. Sein Nachfolger hatte offenbar das System weitergeführt und der mitangeklagte Vorgesetzte sah dabei weg, hieß es in der Verhandlung.

Der Hauptangeklagte, der sich im Gegensatz zu den anderen teilweise schuldig bekannte, soll ein sogenanntes Netto-Tanksystem für Lkw entwickelt haben. Dabei zahlen Firmenkunden beim Tanken nur den Nettobetrag, die Umsatzsteuer holt man sich vom Finanzamt zurück. Das System war praktisch und florierte – allerdings offenbar etwas zu gut. Denn es wurden auch Lkw mit Überstellungskennzeichen auf diese Weise abgerechnet, was nicht legal ist. Das Geld vom Finanzamt floss in diesen Fällen offenbar auf das Konto des Hauptbeschuldigten.

Als der Mann gekündigt wurde, soll sein Nachfolger das System weitergeführt haben. Er will aber gar nicht gewusst haben, dass das nicht rechtens war, er habe keine Einschulung bekommen und alles so weitergeführt wie sein Vorgänger es gemacht habe, sagte er sinngemäß. Die Angeklagten wiesen sich in der Verhandlung weitgehend gegenseitig die Verantwortung zu.

Bereits am 13. April endete der Prozess mit Schuldsprüchen, wie auch das Landesgericht Wels bestätigte. Außer dem Erstangeklagten erhielt auch der Arbeitgeber des Mannes eine Geldstrafe in der Höhe von 800.000 Euro. Dieser muss sich auch an der Schadenwiedergutmachung beteiligen. Ein weiterer Mittäter wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie ebenfalls zu einer Schadenwiedergutmachung verurteilt, ein anderer zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, hieß es aus dem Finanzministerium.

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