Abgeblitzt: Schlecker-Insolvenzverwalter wollte 212 Mio Schadenersatz

Der Insolvenzverwalter der ehemaligen deutschen Drogeriemarktkette Schlecker ist mit Schadenersatzforderungen wegen Kartellabsprachen von Drogerieartikelherstellern gescheitert.

Es sei nicht mit der nötigen Wahrscheinlichkeit feststellbar, dass kartellrechtswidrige Absprachen der Hersteller zu einem Schaden bei Schlecker geführt hätten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

Das Gericht wies die Klage ab, das Urteil wurde am Mittwoch veröffentlicht.

Der Insolvenzverwalter hatte gegen mehrere in Deutschland führende Anbieter von Drogeriemarkenartikel auf Schadensersatz in Höhe von rund 212 Millionen Euro geklagt. Er gab an, Drogerieartikel im Zusammenhang mit einem vom Bundeskartellamt festgestellten und bebußten „kartellrechtswidrigen Informationsaustausch“ überteuert bezogen zu haben.

An dem Informationsaustausch hätten sich die Beklagten sowie weitere Anbieter von Drogeriemarkenartikeln in zeitlich und inhaltlich unterschiedlichem Umfang zwischen März 2004 und November 2006 im Rahmen eines Arbeitskreises beteiligt. Dieser sei seit den 90er Jahren verbandsmäßig eingerichtet gewesen.

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Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage abgewiesen, die Berufung vor dem OLG blieb nun ebenfalls erfolglos. Zwar stehe fest, dass die Beklagten Kartellrechtsverstöße begangen hätten, jedoch könne durch den Informationsaustausch kein kausaler Schaden bei Schlecker festgestellt werden, erklärten die Richter.

Es gebe zahlreiche Indizien, die einer preissteigernden Wirkung entgegenstünden. Die konkreten Marktgegebenheiten, die Praxis und der Gegenstand des Informationsaustauschs sprächen unter Berücksichtigung der legalen Zielsetzung des Arbeitskreises, die fehlende Kartelldisziplin und die starke Verhandlungsposition des Insolvenzschuldners gegen einen Schaden, der ursächlich auf das wettbewerbswidrige Verhalten zurückzuführenden sei. Gegen das Urteil kann der Kläger Revision beim Bundesgerichtshof einreichen.

Schlecker meldete im Jänner 2012 Insolvenz an. Rund 27.000 Angestellte verloren ihre Jobs – in Österreich nach einem Dayli-Zwischenspiel letztlich rund 3.500 -, hauptsächlich Verkäuferinnen. Firmengründer Anton Schlecker und seine Kinder Lars und Meike Schlecker wurden in Gerichtsprozessen u.a. wegen vorsätzlichen Bankrotts und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung verurteilt. Anton Schlecker erhielt eine Bewährungsstrafe, seine Kinder Haftstrafen.

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