Alkohol am Wochenende einmal mehr Hauptursache bei Unfällen

Mehrere betrunkene Lenker fuhren ihre Fahrzeuge zu Schrott – Welser hatte bei Polizeikontrolle eine Flasche Gin intus

Dass sich Alkohol und Straßenverkehr nicht gerade vertragen, ist allgemein bekannt. Sollte man jedenfalls glauben. Auch dieses Wochenende stellten etliche Lenker diesbezügliche Wissenslücken unter Beweis.

Etwa in Pichlwang (Bezirk Vöcklabruck): Ein 38-jähriger Pkw-Lenker aus dem Bezirk Vöcklabruck war dort am Samstag gegen 4.15 Uhr in Richtung Lenzing unterwegs gewesen, als er plötzlich die Kontrolle über seinen Wagen verlor.

Danach prallte er erst gegen ein Straßenschild und dann gegen einen gemauerten Gartenzaun. Er wurde ins Klinikum Vöcklabruck eingeliefert, wo ein Alkotest den Wert von 1,82 Promille und damit wohl auch die Unfallursache lieferte.

Aus selbigem Grund verlor auch ein 21-jähriger Slowake aus dem Bezirk Gmunden in der Nacht auf Samstag in Ebensee die Herrschaft über seinen Pkw. Er kollidierte mit einer Felswand. Das Fahrzeug verlor den Härtetest und endete als Totalschaden. Der junge Mann wurde unbestimmten Grades verletzt. Beim Alkotest erreichte er 0,96 Promille.

Taxibus mit sechs Insassen gerammt

Ähnlich alkoholisiert – mit 0,94 Promille – war auch ein 20-Jähriger im Bezirk Linz-Land unterwes, als er in der Nacht auf Sonntag im Gemeindegebiet von Neuhofen an der Krems von einem Feldweg kommend auf die L534 einbog. Und zwar genau in dem Moment, als dort ein 30-Jähriger mit einem Taxibus unterwegs war.

Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge, wobei der Pkw in das gegenüberliegende Feld geschleudert wurde. Der 30-Jährige verlor die Kontrolle über den Bus und fuhr in das angrenzende Maisfeld. Die Lenker und die sechs Insassen des Taxibusses blieben glücklicherweise unverletzt.

Bevor er möglicherweise gröberen Schaden anrichten konnte, wurde ein 41-jähriger Welser in Wimpassing aus dem Verkehr gezogen. Der Streife war der auffällige Fahrstil des Mannes ins Auge gestochen. Der Fahrzeuglenker lieferte dann von sich aus die Begründung: Er gestand, eine Flasche Gin konsumiert zu haben. Ein Alkomattest ergab einen Messwert von 2,32 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel abgenommen.

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