Amateurfußball kehrt unter Auflagen auf den Rasen zurück

Nachdem bei den Profis in Zeiten der Coronakrise die Wiederaufnahme des Wettkampfsports ins Visier gefasst wird, soll auch im Amateurfußball ab dieser Woche die schrittweise Rückkehr auf den grünen Rasen erfolgen – freilich nur mit Trainings unter Schutzmaßnahmen.

ÖFB-Präsident Leo Windtner stellte den Vereinen dennoch einen Meisterschaftsstart im Herbst in Aussicht.

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Ab Freitag soll das Betreten von Sportstätten im Freiluftbereich generell wieder möglich sein. Für Einheiten auch im Mannschaftssport gilt freilich eine Grundregel in Corona-Zeiten: Der Abstand zu nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen muss mindestens zwei Meter betragen.

„Das lässt sich in vielen Trainingsbereichen, beim Freizeitkick etc. realisieren“, meinte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) dazu am Dienstag in einer Pressekonferenz.

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Die genauen Details werden in einer Verordnung der Regierung, die am Mittwoch erscheinen soll, klar werden. Unklar blieb vorerst, wie viele Akteure an einer Trainingseinheit teilnehmen dürfen.

In der Fußball-Bundesliga sind bis dato nur Kleingruppen erlaubt, was sich ab Freitag ändern wird. Hygienemaßnahmen sind strikt einzuhalten, so soll keine Nutzung einer gemeinsamen Kabine erfolgen. Eine besondere Aufgabenstellung dürfte für Trainer der Nachwuchsbereich darstellen, wo die Abstandsregeln schwieriger einzuhalten sind.

Der ÖFB will seinen 2.200 Vereinen Handlungsempfehlungen geben. Darin sind die zu beachtenden Maßnahmen ebenso enthalten wie Möglichkeiten zur Trainingsgestaltung, „Anleitungen zum Restart“, wie ÖFB-Präsident Windtner meinte.

„Um Vereinen eine Perspektive zu liefern: Ja, es geht wieder los, Fußball wird Schritt für Schritt für alle in die Normalität zurückgeführt werden“, sagte der Oberösterreicher. Vor allem Kinder seien von der aktuellen Zwangspause betroffen, führt Windtner an.

Im Nachwuchsfußball werken die Landesverbände dem Vernehmen nach daran, den fehlenden Meisterschaftsbetrieb mit Alternativbewerben – freilich ohne Körperkontakt – zu füllen. Bei einigen Vereinen kam indes die Frage auf, inwiefern sie zur Verantwortung gezogen werden können, sollte sich ein Kind beim Training anstecken.

„Vereine haften für die Einhaltung der Spielregeln, nicht aber, ob sich jemand dort infiziert. Im Nachhinein kann ja auch nicht nachgewiesen werden, dass die Infektion zu 100 Prozent beim Training passiert ist“, sagte der in die Gespräche mit dem Sportministerium eingebundene Kärntner Fußballverbandchef Klaus Mitterdorfer vor einigen Tagen dazu der Kärntner „Woche“.

Bleibt die Frage: Wann wird auch im Amateurbereich wieder Meisterschaft gespielt? Mit einem Start der neuen Saison im Spätsommer darf derzeit nicht gerechnet werden. Eine ins Spiel gebrachte Alternative wäre demnach, die Ligen im Frühjahr 2021 mit Stand des Abbruchs wieder fortzusetzen.

Am Dienstag ließen die Verantwortlichen jedoch durchblicken, dass sich die Möglichkeit eines Ligastarts für die Amateurligen heuer doch noch ergeben könne. „Wir werden alles tun, dass die Meisterschaften im Herbst wieder starten können“, betonte Windtner.

Sportminister Werner Kogler (Grüne) verwies auf die Entwicklung in den kommenden Wochen und Monaten. „Wie es bis jetzt gelungen ist, bin ich sehr zuversichtlich – auch für untere Ligen und Klassen“, sagte Kogler.

 

Die Handlungsempfehlungen des ÖFB

Download inklusive Übungssammlung für Kinder-, Jugend- und Erwachsenenfußball unter http://go.apa.at/WMGeJXu5.

1. Es gilt, einen Mindestabstand von zwei Metern zu unseren Mitmenschen einzuhalten. Umarmen und Händeschütteln zur Begrüßung sind daher unbedingt zu unterlassen.

2. Von größter Bedeutung ist die Einhaltung strenger Hygienestandards. Diese umfassen das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und direkt nach dem Training. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies – wie bekannt – ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Weiters sollte spucken und Nase putzen auf dem Trainingsplatz vermieden werden. Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zu Hause aufgefüllte Trinkflasche, Handtücher) und auf keinen Fall geteilt werden.

3. Spieler/-innen bzw. Trainer/-innen, die sich krank fühlen, dürfen nicht am Training teilnehmen und sollen sofort einen Arzt/Ärztin kontaktieren und den/die zuständige/n Trainer/-in bzw. den Verein informieren. Daher ist es auch wichtig, bei allen am Training beteiligten Personen vorab den Gesundheitszustand zu erfragen. Hilfestellungen darüber hinaus bietet vor allem die Gesundheitshotline 1450 bzw. der/die zuständige Amtsarzt/-ärztin im Bezirk (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat).

4. In der Trainingsorganisation muss es gelingen, den angesprochenen 2m-Abstand einzuhalten.

5. Umkleidekabinen dürfen aufgrund der vorher angeführten Gründe aktuell leider nicht verwendet werden. Daher ist zu empfehlen, dass die Spieler/-innen bereits in Trainingsbekleidung zum vereinbarten Zeitpunkt zum Training kommen und nach dem Training das Sportgelände umgehend wieder verlassen. Die Körperpflege erfolgt zuhause. Der Zugang zu Toiletten und Waschbecken am Sportplatz muss sichergestellt sein.

6. Zuschauer/-innen sind beim Training aktuell nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden. Sofern es jedoch für die Trainings-Gesamtorganisation erforderlich ist, dürfen im Kinderfußball (bis inkl. U12) Begleitpersonen unterstützend am Trainingsgelände anwesend sein. Für diese Personen gelten ebenfalls die dort getroffenen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.

7. Die Umsetzung und verantwortungsvolle Weitergabe der Handlungsempfehlungen an alle am Trainingsgelände betroffenen Personen (insbesondere Spieler/-innen und Trainer/-innen) liegt beim jeweiligen Verein, der das Training organisiert. Es wird empfohlen, die Handlungsempfehlungen gut sichtbar auf dem Sportgelände auszuhängen und alle Beteiligten darüber aufzuklären und zu informieren. Für eine gemeinsame Nutzung des Sportgeländes durch mehrere Vereine/Gruppen sollte frühzeitig eine organisatorische Vereinbarung getroffen werden.

8. Das Training ab dem 15.05.2020 kann für alle Akteure natürlich nur auf Freiwilligkeiteigene Gefahr sowie unter Einhaltung der Handlungsempfehlungen und behördlichen Vorgaben basieren.

9. Der Organisationsrahmen des Trainings ist so zu wählen, dass der Mindestabstand immer eingehalten werden kann (das gilt auch für Besprechungen am Platz bzw. das Coaching während des Trainings). Eine Platzhälfte soll dabei von maximal einer Trainingsgruppe genutzt werden (bezüglich der Größe der Trainingsgruppe müssen die behördlichen Vorgaben eingehalten werden). Dazu gehört auch eine gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.

10. Die Regelung des Mindestabstands gibt die Auswahl der Trainingsinhalte vor. Bis auf weiteres sind daher Spiel- und Übungsformen mit Körperkontakt nicht erlaubt.

11. Die Trainer/Betreuer/-innen klären über die Handlungsempfehlungen auf und unterstützen alle Beteiligten bei der Umsetzung. Die Organisation der Trainingsutensilien (Her-, Um-, und Wegräumen) soll vor, während und nach dem Training ebenfalls von den Trainer/Betreuer/-innen oder Vereinsorganen abgewickelt werden.

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