Kardinal Pell in Freiheit – Weitere Prozesse wahrscheinlich

Kardinal George Pell ist ein freier Mann. Australiens Oberstes Gerichts hob seine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs am Dienstag in Brisbane auf.

Die Jury hätte aufgrund der Beweislage Zweifel an seiner Schuld haben müssen, so die Begründung, berichtet die Kathpress am Dienstag.

Gleich nach der von Australiens Öffentlichkeit kontrovers aufgenommenen Entscheidung des High Court wurde der 78-Jährige aus dem Gefängnis entlassen und in ein Kloster in Melbourne gebracht.

Zuvor hatte der frühere Finanzchef des Vatikan per E-Mail erklärt, er habe stets seine Unschuld betont. Der Gerechtigkeit sei nun Genüge getan, und er hege „keinen Groll“ gegen den Mann, der ihn beschuldigt habe.

Die Reaktion der Australischen Bischofskonferenz fiel diplomatisch aus. „Das heutige Ergebnis wird von vielen begrüßt, insbesondere von jenen, die während des gesamten langwierigen Verfahrens an die Unschuld des Kardinals geglaubt haben“, so Erzbischof Mark Coleridge als Vorsitzender in einer Presseerklärung. „Wir wissen aber auch, dass die Entscheidung des High Courts für andere niederschmetternd ist.“

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Anthony Fisher, Nachfolger von Pell als Erzbischof von Sydney und Zögling des Kardinals, ließ sich triumphaler vernehmen.

„Das war nicht nur ein Prozess gegen Kardinal Pell, sondern auch gegen unser Rechtssystem und unsere Kultur“, erklärte Fisher. Pells Rehabilitierung lade „zu einer breiteren Reflexion unseres Justizsystems, unseres Engagements für die Unschuldsvermutung und unserer Behandlung von hochrangigen Personen ein, denen Verbrechen vorgeworfen werden“.

Viele Juristen verwundert

Viele Juristen nahmen die Entscheidung des australischen High Court mit Verwunderung auf. Bisher war es sehr selten der Fall, dass dieser den Schuldspruch von Geschworenen in Missbrauchsprozessen kassierte.

„In dieser Berufung vor dem High Court ging es nicht darum, ob Pell die Straftaten begangen hat. Es ging darum, ob die Mehrheit der (drei) Richter des Berufungsgerichts in Melbourne bei der Zurückweisung von Pells Berufung einen Fehler hinsichtlich der Art der korrekten Rechtsgrundsätze oder ihrer Anwendung gemacht haben“, schrieb Ben Mathews, Jura-Professor an der Technischen Universität von Queensland, in einer ersten fachlichen Analyse.

Sie erschien nur eine Stunde nach der High-Court-Entscheidung unter dem Titel „Wie Pell heute durch eine juristische Formalität gewonnen hat“.

„Das Oberste Gericht hat den Behauptungen über eine mangelnde Gelegenheit [zur Tat] einen höheren technischen Rechtsstatus verliehen“, schreibt der Kenner des „Falls Pell“ für die unabhängige journalistisch-akademische Analyseplattform „The Conversation“.

Dieser Rechtsstatus habe schwerer gewogen als der Glaube der Jury an die Aussage des Klägers, so Mathews. Pells „behaupteten Mangel an Gelegenheit“ habe die Geschworenen-Jury offensichtlich gering geschätzt.

Der angesehene Jurist Andrew Dyer sagte der deutschen katholischen Nachrichten-Agentur KNA: „So überzeugend die Aussage des ehemaligen Chorknaben auch war, sie wurde nach Ansicht des High Court nicht (durch Beweise) gestützt.“

400 Tage in Haft

Der gesundheitlich angeschlagene Pell war zuletzt 400 Tage in Haft und kann nun Karwoche und Osterfest in Freiheit verbringen. In Melbourne sind allerdings weitere zivilrechtliche Klagen gegen ihn wegen des Missbrauchs Jugendlicher anhängig.

Während bei Strafrechtsverfahren die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei bewiesen werden muss, reicht bei Zivilrechtsverfahren für eine Verurteilung die Plausibilität.

Zudem sind strafrechtliche Verfahren gegen Pell wegen des Verdachts der Behinderung der Justiz bei seinen Aussagen vor dem staatlichen Missbrauchsausschuss wahrscheinlich.

Belege dafür könnten sich in den zwei Bänden des Abschlussberichts einer staatlichen Untersuchungskommission zu Missbrauch in der australischen Kirche finden, die nach dem nun abgeschlossenen Verfahren freigegeben werden.

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