Barrierefrei im Web und App

Obwohl seit 23. September 2020 Webseiten und Apps von behördlichen Stellen barrierefrei sein müssen, ist dies immer noch keine Selbstverständlichkeit. Wer auf Hürden stößt, sollte dies an die zuständige Stelle melden. Sie ist verpflichtet die Barrierefreiheit herzustellen.

Innerhalb der Europäischen Union leben 100 Millionen Menschen mit Behinderungen. Die Europäische Union möchte die Teilhabe aller Europäer sicherstellen.

Dazu braucht es umfassende Barrierefreiheit, auch in der digitalen Umwelt.

EU-Richtlinie schon seit 2019 in Kraft

Durch die EU-Richtlinie „EU Web Accessibility Directive“ soll dies zumindest für die Webseiten und Apps des öffentlichen Sektors sichergestellt werden. Die Richtlinie für die Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) des Bundes wurde durch das Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) in Österreich umgesetzt und ist seit dem 23. Juli 2019 in Kraft.

Seit 23. September 2020 müssen alle vorhandenen und neuen Webseiten von öffentlichen Rechtsträgern den Barrierefreiheitsstandard AA laut WCAG 2.1 („Web Content Accessibility Guidelines“) aufweisen. Außerdem muss eine Barrierefreiheitserklärung vorhanden sein, es müssen Beschwerden entgegengenommen sowie Mängel innerhalb von zwei Monaten beseitigt werden.

Das gesellschaftliche Ziel ist die vollständige Online-Barrierefreiheit. Die öffentliche Hand muss seiner Vorbildwirkung dafür gerecht werden und alle anderen Online-Anwendungen sollten diesem Beispiel folgen.

„Online-Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist aber noch immer nicht selbstverständlich für öffentliche Stellen, wie u. a. die ersten Versionen der STOPP-Corona-App und der Corona Ampel gezeigt haben. Wer auf fehlende Barrierefreiheit stößt, sollte sich über diesen Mangel unbedingt beschweren“, regt Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, an.

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