Bayrischer Kuhglocken-Streit: Oberlandesgericht besuchte Kühe

Im Streit um die Lautstärke von Kuhglocken auf einer Weide im oberbayerischen Holzkirchen sind die Richter des Oberlandesgerichts München am Dienstag zu einer Hörprobe angereist. Just als die Richter die Geräuschkulisse bewerten wollten, zeigten sich die Kühe allerdings eher träge. „Die Kühe sind alle trächtig. Die haben natürlich die Ruhe – und haben sich so gut wie gar nicht bewegt“, berichtete der Anwalt der klagenden Eheleute, Peter Hartherz, nach dem Termin.

Auch als das Gericht die Bäuerin Regina Killer bat, die Kühe ein wenig in Bewegung zu bringen, seien die Tiere eher „in Zeitlupe“ unterwegs gewesen. Wie das Gericht das Geläute empfand, war zunächst nicht bekannt. Das neben der Weide in dem oberbayerischen Ort wohnende Ehepaar fühlt sich seit Jahren von den Glocken gestört und will gerichtlich ein Ende des Geläutes erreichen.

In der Verhandlung am Nachmittag soll es erneut um den Versuch einer einvernehmlichen Regelung gehen. „Wenn die Parteien sich einig sind, ist das immer zielführend, gerade wenn es um nachbarschaftliche Dinge geht“, sagte Hartherz.

Es gibt bereits einen Vergleich, den der Ehemann mit der Bäuerin im September 2015 geschlossen hatte. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Daran hält sich die Bäuerin. Das Ehepaar hatte trotz des Vergleichs in getrennten Verfahren geklagt, da der Kompromiss nach seiner Auffassung kaum Entlastung brachte. Bisher waren beide in der ersten Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert, der Ehemann verlor bereits auch in zweiter Instanz vor dem OLG. Nun verhandelt das OLG die Klage der Frau in zweiter Instanz.

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