Beim Contact Tracing gelogen: Bedingte Haft und Geldstrafe

Paketzusteller hatte in Kärnten Kontakt zu Arbeitskollegen verschwiegen

Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist am Freitag ein 39-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, beim Contact Tracing falsche Angaben gemacht zu haben, als er an Corona erkrankt war und über seine Kontaktpersonen befragt wurde.

Anfang Juli hatte der Mann typische Symptome: Fieber, Husten und Geschmacksverlust. Eine Amtsärztin teilte ihm mit, dass er in Quarantäne muss, bis das Ergebnis eines Corona-Tests vorliegt. Dabei meinte der Mann zuerst, dass er sich überhaupt nicht testen lassen werde.

Test erst nach Drohung mit der Polizei

Auch eine zweite Amtsärztin, die dem Mann zwei Tage später sein positives Testresultat mitteilte, hatte mit ihm ihre liebe Not. Sie wurde von dem Angeklagten beschimpft, er sagte ihr auch, dass sie ihm gar nichts zu befehlen hätte, seine Kontakte gingen sie gar nichts an und er werde sich außerdem nicht an die Quarantäne halten.

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Erst als die Amtsärztin mit der Polizei drohte, gab der 39-Jährige an, dass er als Paketzusteller arbeitet. Allerdings sagte er, dass er gar keine Kontakte gehabt habe. Das war eine Behauptung, die sich schon nach einem Telefonat mit seinem Arbeitgeber als falsch erwies, kurz vor Symptombeginn hatte den Mann nämlich ein Kollege zur Einschulung begleitet. Dieser hatte sich aber nicht angesteckt.

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„Warum haben Sie den Kontakt nicht angegeben?“, fragte der Richter. „Es tut mir leid, ich hatte Angst, dass ich meinen Arbeitsplatz verliere“, antwortete der Angeklagte. Der Richter meinte in seiner Urteilsbegründung, eine Diversion sei aus generalpräventiven Gründen nicht infrage gekommen: „Das wäre eine Bagatellisierung.“

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