Bis zu neuneinhalb Jahre Haft für IS-Terroristen in Deutschland

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat fünf Männer als IS-Terroristen verurteilt und bis zu neuneinhalb Jahre Haft gegen sie verhängt. Nach Überzeugung der Richter gehörten die 25 bis 34 Jahre alten Islamisten einer Terrorzelle des Islamischen Staats an, die auf Weisung führender IS-Kader Anschläge in Deutschland verüben sollte. Die Vorwürfe der Anklage hätten sich „in vollem Umfang bestätigt“, sagte der Vorsitzende Richter.

Zahlreiche Beweisanträge der Verteidiger hätten dagegen „nicht zur Aufklärung beigetragen, sondern das Verfahren nur verzögert“. Die Terrorzelle habe sich Anfang 2019 gegründet und sollte auf Weisung eines IS-Kaders aus Afghanistan in Deutschland nicht nur Spenden und Rekruten für den bewaffneten Dschihad anwerben, sondern auch Anschläge verüben.

Das Gericht konnte sich auch auf die Aussagen des bereits zu sieben Jahren Haft verurteilten Mitgründers der Terrorzelle stützen. Der 31-Jährige hatte seine Komplizen schwer belastet.

So hatte er gestanden, dass die Gruppe 40.000 US-Dollar für einen Auftragsmord in Albanien kassieren und dazu einen Geschäftsmann in der Hauptstadt Tirana erschießen wollte. Der Mord sei im letzten Moment gescheitert, weil die Männer Zweifel an der Identität ihrer Zielperson bekamen.

Dann sei ein Islamkritiker in der deutschen Stadt Neuss durch seinen YouTube-Kanal „Ex-Muslime klären auf“ in den Fokus der Terroristen geraten. Die Gruppe habe aus Afghanistan die Anweisung erhalten, „ein Exempel zu statuieren“ und „den unreinen Bastard zu töten“. Die Leiche des Islamkritikers sollte laut Weisung gefilmt oder fotografiert werden, um sie in einem IS-Propaganda-Video im Internet zu zeigen.

Die Angeklagten hatten den zum Christentum konvertierten Kritiker bereits ausgespäht. Weil einige von ihnen von der Polizei schon länger als potenzielle Gefährder überwacht worden waren, konnten Spezialkräfte den Anschlag verhindern. Drei von ihnen galten nach Behördenangaben bereits als Gefährder, zwei als „relevante Personen“.

Die fünf Männer wurden überwacht, ihre Gespräche im Auto belauscht, ihre Telefone abgehört, Mails und Online-Chats mitgelesen. Als niedrigste Strafe verhängte das Gericht am Dienstag drei Jahre und acht Monate Haft.

Die Tadschiken waren alle als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen und wohnten im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen: in Essen, Kreuztal, Neuss, Selfkant und Siegen. Ihre Verteidiger hatten für sie Freisprüche oder hilfsweise geringe Freiheitsstrafen beantragt. Die Ankläger hatten Haftstrafen zwischen vier und zwölf Jahren gefordert.

Der Prozess gegen die fünf Angeklagten hatte vor einem Jahr begonnen und nahm 48 Verhandlungstage in Anspruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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