Bischof segnet Strukturreform ab

Bis März sollen die konkreten Details ausgearbeitet und fixiert werden

Nach einer Verzögerung durch die Pandemie hat Bischof Manfred Scheuer am Montag per Video verkündet, dass er sich für die Umsetzung der Strukturreform der Diözese Linz entschieden hat. Damit ist der Weg frei für die seit drei Jahren vorbereitete Reform, mit deren Umsetzung im Herbst in den ersten Pionierpfarren begonnen werden soll.

„Wir haben auf die Veränderungen der Zeit zu reagieren, damit die Kirche vor Ort erlebbar bleibt“, begründete der Bischof seine Entscheidung „in Übereinstimmung mit den kirchlichen Normen und Gesetzen“.

Umsetzung bis 2026

Vor etwa einem Jahr hatten 94,5 Prozent der Delegierten beim 4. Diözesanforum eine Umsetzung empfohlen. Vorgesehen ist, dass es statt 486 Pfarren in 39 Dekananten nur mehr 40 Pfarren gibt.

An den Spitzen der neuen Pfarren, die mehrere Pfarrteilgemeinden umfassen, steht ein Dreier-Team aus Priester, Pastoral- und Verwaltungsvorstand, wobei dem Geistlichen die Gesamtleitung obliegt. „Fünf bis sieben Pionierpfarren können beginnen“, sagte Pastoralamtsleiterin Gabriele Eder-Cakl.

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Ab Herbst 2022 könne die neue Pfarre rechtlich gegründet werden, die Umsetzung dieser komplexen Aufgabe in der gesamten Diözese werde bis 2026 dauern, erklärte sie.

Leitfaden für die Umsetzung soll das Handbuch zur Strukturreform sein, Generalvikar Severin Lederhilger wird den Prozess leiten.

Im März wird er in Pastoralrat, Dechantenkonferenz und Priesterrat das Handbuch, die Grundlagentexte und den kirchenrechtlichen Rahmen vorstellen und dann für die konkreten Schritte der Umsetzung sorgen. Eine Stabsstelle soll den Prozess begleiten. „Jetzt, wo wir vom Bischof wissen, ‚ja, wir machen das‘, können wir die Details planen“, sagte Eder-Cakl.

Positive Rückmeldungen

Bei der Einteilung der Pfarren habe man die Ordensgemeinschaften und Pfarrgemeinden gehört, mittlerweile sei man beim vierten Entwurf, so Generaldechant Slawomir Dadas. Für 19 Dekanate, die dann Pfarren werden, ändere sich nichts, 20 sind von der neuen Einteilung betroffen. Von dreien sowie von zwölf Pfarrgemeinden habe man bereits eine positive Rückmeldung erhalten. Nun müsse man die restlichen Rückmeldung abwarten, erst dann werde man endgültig die Grenzen fixieren.

Die Pfarre bleibe Trägerin des Vermögens und auf dieser Ebene fänden auch Abschlüsse von Dienstverhältnissen, solidarischer Ausgleich sowie Zuweisung von Mitteln statt. Auf Ebene der Pfarrteilgemeinde bleiben die historischen juristischen Personen „Pfarrkirche“ und „Pfarrpfründe“ bestehen.

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