Bischofskonferenz verschärft Corona-Regel für Gottesdienste

Aufgrund der stark gestiegenen Infektionszahlen verschärft die Katholische Kirche österreichweit ihre Corona-Regelungen: Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Zusätzlich muss ein Zwei-Meter-Mindestabstand eingehalten werden. Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Deutliche Einschränkungen gibt es auch beim Gesang und der Musik.

Diese am Freitag von der Bischofskonferenz beschlossenen Regelungen gelten ebenso wie der bundesweite Lockdown ab kommendem Montag, 22. November. Die katholischen Diözesen ziehen damit im Wesentlichen mit den Diözesen Linz und Salzburg mit, wo es aufgrund der Corona-Lage in Oberösterreich und Salzburg bereits zu Verschärfungen im kirchlichen Bereich gekommen ist.

Auch bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt ab Montag ausnahmslos die FFP2-Maskenpflicht. „Diese Feiern sollen jetzt aber so weit wie möglich im Interesse der Mitfeiernden verschoben werden“, erklärte dazu Liturgie-Bischof Anton Leichtfried gegenüber Kathpress. Wenn sie dennoch stattfinden, sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Der Gemeindegesang während des Gottesdienstes – selbstverständlich nur mit Maske – wird stark reduziert. Der Chorgesang wird ausgesetzt. Zulässig sind lediglich maximal vier Solisten. Gleiches gilt für die Musik im Gottesdienst, wo nur mehr bis zu vier Instrumentalisten sowie die Orgel zugelassen sind. Solisten müssen einen 2G-Nachweis bei der Leitung dokumentieren. Die Einhaltung des Abstands von mindestens zwei Metern ist erforderlich. Für die Dauer des Singens ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben. Wenn der Abstand von zwei Metern im Ausnahmefall geringfügig unterschritten wird, müssen auch beim Singen FFP2-Masken getragen werden.

☣️➡️  Mehr zu diesem Thema ⬅️☣️

Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: „Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich.“ Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. „Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.“

Das könnte Sie auch interessieren