Bislang kein Zusammenhang zwischen Todesfällen und Impfungen

Die meisten nach Biontech/Pfizer-Dosen, die vor allem an Betagte gingen

Bis dato gibt es keinen Todesfall, der in Zusammenhang mit einer Impfung steht, berichtete das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in seinem Bericht über Nebenwirkungen.

Der Behörde wurden bisher 48 Todesfälle in Österreich in zeitlicher Nähe zu einer Covid-19-Impfung gemeldet – 46 bei Biontech/ Pfizer, einer bei Moderna, und einer bei AstraZeneca.

Acht Fälle sind in Abklärung. Bei drei Patienten konnte aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 16 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer Covid-19-Erkrankung, im Rahmen derer die Betroffenen dann verstarben. Bei 21 bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren.

Beim Todesfall in zeitlicher Nähe zu einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca – dabei handelt es sich um jene 49-Jährige, die in NÖ in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben ist – gibt es aktuell noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung, berichtete das BASG. Die Obduktion am Wiener AKH ist noch offen. „Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist dieser nicht herstellbar, da insbesondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffes zählen“, meinte das BASG. Eine internationale Analyse der Nebenwirkungsmeldungen sei im Gange.

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Derzeit laufen nach Angaben der Behörde „alle notwendigen Untersuchungen unter Einbindung der jeweiligen Experten auf Hochtouren, um einen möglichen Zusammenhang vollständig ausschließen zu können“, berichtete das BASG. Sicherheitshalber wurden die Restbestände der betroffenen Impfstoff-Charge nicht mehr verimpft.

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Da am Beginn der Impfaktion hauptsächlich hochbetagte Personen geimpft werden, ist damit zu rechnen, dass in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung auch natürlich bedingte, d.h. nicht impf-bedingte gesundheitliche Ereignisse erwartungsgemäß auftreten“, so das BASG.

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