Bleibt alles anders

Vermutlich wird der Stau in Linz auch im neuen Jahr steter Begleiter an Werktagen zur Stoßzeit sein. Aber 2021 bringt auch etliche Neuerungen für Autofahrer mit sich, wie die beiden Mobilitätsclubs ARBÖ und ÖAMTC zu berichten wissen.

Am Hauptplatz in Linz staut sich der Verkehr zur Rushhour. ©

Mit 1. Jänner kam es für Neufahrzeuge zu einer Änderung der Berechnungsformel für die Normverbrauchsabgabe (NoVA). Bisher galt folgende Formel: Vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs wurde der Wert 115 abgezogen, das Ergebnis durch fünf dividiert. Das Ergebnis dieser Formel war der Steuersatz in Prozent. Nun wird vom CO2-Ausstoß 112 abgezogen. Ab einem CO2-Ausstoß von 275 Gramm je Kilometer werden bei der NoVA pro Gramm 40 Euro mehr verrechnet, so die Mobilitätsclubs ARBÖ und ÖAMTC.

Ab Juli wird es teuer

Die NoVA steigt für Pkw im Juli 2021 nochmals und anschließend jährlich bis zumindest ins Jahr 2024 massiv. Ab 1. Juli fällt auch für Klein-Lkw, wie zum Beispiel Kastenwägen, aber auch Pick-ups NoVA an. Wie auch bei Pkw wird es anschließend jährlich bis zumindest ins Jahr 2024 Verschärfungen hierbei geben. Bei den jährlichen Verschärfungen für Pkw und Klein-Lkw wird gleich an mehreren Schrauben gedreht: Sinkende CO2-Abzugswerte und Malus-Grenzwerte sowie steigende Malus-Beträge und Anhebungen beim Höchststeuersatz sind vorgesehen. Für Motorräder soll – ebenfalls ab 1. Juli – eine Anhebung des NoVA-Höchststeuersatzes von 20 auf 30 Prozent des Nettopreises kommen. Positives zur NoVA gibt es für Menschen mit Behinderungen: Ab 1. Juli ist bei Vorliegen einer Befreiung auch das Leasing eines Neufahrzeugs NoVA-befreit möglich. Bislang ist dies nur beim Kauf möglich.

Laserblocker verboten

Zu einer Verschärfung kommt es bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Überschreiten die Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel zwei Prozent anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2021 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 138 Gramm je Kilometer abgesenkt.
Das Mitführen von Radar- und Laserblockern oder deren Gerätekomponenten ist bereits verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Neu ist, dass zu der bereits verordneten Geldstrafe nun auch das Gerät selbst oder deren Komponenten eingezogen beziehungsweise für verfallen erklärt werden.
Die Erhöhung der Autobahnvignette beläuft sich auf 1,5 Prozent gegenüber 2020. Somit kostet die Jahresvignette für PKW 92,50 Euro. Für Motorräder belaufen sich die Jahreskosten auf 36,70 Euro.
Die Förderung von E-Autos für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine reduziert sich von 5000 Euro auf 4000 Euro bei reinen Batterie-Elektrofahrzeugen und von 2500 Euro auf 2000 Euro pro Fahrzeug bei Plug-in-Hybriden. Für Privatpersonen bleiben die Förderhöhen gleich, die Anschaffungsgrenze wird jedoch von 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben. Wer zudem eine Wallbox daheim installieren will, muss sich für eine Förderung kein E-Auto kaufen.
Gurtwarner sind nun in PKW für alle Sitze verpflichtend und die rote Kennzeichentafel für Fahrrad-Gepäckträger muss nun auch das EU-Symbol am linken Rand aufweisen.
Verbesserungen wird es für Arbeitnehmer beim Jobticket geben. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ab 1. Juli eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung, dann müssen diese Tickets nicht mehr auf den Arbeitsweg beschränkt sein, um für den Arbeitnehmer steuerfrei zu sein. Somit könnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern künftig zum Beispiel auch österreichweit gültige Jahrestickets für den öffentlichen Verkehr steuerfrei zur Verfügung stellen.

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