Bluttat in Wullowitz: Lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes, nicht rechtskräftig

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Jener Afghane, der im Oktober 2019 in Wullowitz (Bez. Freistadt) einen Rot-Kreuz-Mitarbeiter und einen Altbauern erstochen haben soll, ist Freitagabend in Linz zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die Geschworenen sprachen den 33-Jährigen einstimmig des zweifachen Mordes sowie des schweren Raubes schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mildernd wertete das Gericht lediglich, das Geständnis des bisher unbescholtenen Angeklagten. Erschwerend war hingegen, dass drei Verbrechen zusammengekommen seien. Außerdem habe es sich um „sehr brutale“ Morde gehandelt, die „kaltblütig“ begangen worden seien, befand der Richter. Hinzu sei noch der bewaffnete Raub des Fluchtautos gekommen.

Den Familienangehörigen der beiden Opfer, die sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen hatten, wurde Trauerschmerzensgeld zwischen 5.000 und 10.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an. Er will auch gegen die Privatbeteiligtenansprüche berufen.

So lief der zweite Prozesstag:

Am zweiten Tag des Doppelmord-Prozesses in Linz sind mit Spannung die Ausführungen der psychiatrischen Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner erwartet worden. Der Angeklagte, der im Oktober in Wullowitz einen Rot-Kreuz-Mitarbeiter und einen Altbauern erstochen haben soll, leidet an einem „religiösen Wahn“. Sein Verteidiger hatte ihn daher als „krank“ bezeichnet, Kastner nur als „jähzornig“.

Die Sachverständige hatte den Angeklagten als Mann mit „zwei Gesichtern“ kennengelernt. In alltäglichen Belangen trete er als „gesunder Mensch“ auf . Er wisse selber von sich, dass er jähzornig ist, und habe Maßnahmen zum Gegensteuern entwickelt, berichtete die Expertin. Am 14. Oktober konnte er seine Wut gegen den Flüchtlingsbetreuer aber nicht mehr beherrschen. Seit längerem habe sich der Afghane von dem Rot-Kreuz-Mitarbeiter „benachteiligt“, „gekränkt“ und „herabgesetzt“ gefühlt. Als dieser ihn am Tag der Tat noch vor anderen gemaßregelt habe, sei er derart in Rage geraten, dass er zugestochen habe. Als der Altbauer ihm später die Herausgabe des Autos für die Flucht verweigerte, musste auch er sterben.

Trotz seiner inneren Anspannung habe der Angeklagte jedoch zwischen richtig und falsch unterscheiden können, meinte Kastner. Daher sei er auch zurechnungsfähig, wenn auch gemindert, wie sie ergänzte.

In seiner Heimat Afghanistan war er demnach gut situiert. Nach der Liebeshochzeit gegen den Willen der Familie flüchtete das Paar. In Österreich sei der Mann mit der Situation als „Bittsteller“ nur schwer zurechtgekommen. Er wollte laut eigenen Angaben auch wieder zurück nach Hause, seine Frau jedoch nicht. So stand der 33-Jährige in einem für ihn unlösbaren Konflikt, der zu einer Anspannung geführt habe, beschrieb Kastner, warum der Angeklagte in gewisser Weise nur eingeschränkt zurechnungsfähig war.

Mit seiner zweiten, wahnhaften Seite hätten die Taten aber nichts zu tun. Denn diese Krankheit beziehe sich ausschließlich auf die Religiosität und beeinflusse keine anderen Lebensbereiche. Der 33-Jährige halte sich für einen „Auserwählten Gottes“ mit „absolutem Wissen“. Wegen seines Wahns sei der Mann aber nicht gefährlich. So stehe seine „Geisteskrankheit nicht in Bezug zum Delikt, was eher selten ist“, stellte Kastner zum Abschluss ihrer Ausführungen nochmals klar.

Gerichtsmediziner Christian Matzenauer führte aus, dass der Angeklagte sowohl auf den Flüchtlingsbetreuer als auch auf den Altbauern „mit großer Wucht“ eingestochen habe. Von den fünf Stichen auf den 63-Jährigen war einer tödlich. Die Überlebenschance für den Landwirt sei „gleich null“gewesen.

Der Rot-Kreuz-Mitarbeiter hatte zunächst die zwei lebensbedrohlichen Messerstiche in Herz und Lunge überlebt. In einer Notoperation kam es wegen des hohen Blutverlusts zum Herzstillstand, worauf das Hirn nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt wurde. Trotz Reanimation habe das Gehirn schwere Schäden davongetragen, in weiterer Folge sei es „irreversibel erloschen“, sagte Matzenauer. Der 32-Jährige wurde vier Tage nach dem Angriff am 18. Oktober für hirntot erklärt. Von vornherein habe der junge Mann aufgrund der Verletzungen nur eine „äußerst geringe Überlebenschance“ gehabt.

Der Angeklagte entschuldigte sich erneut für das, was er getan habe. „Ich bereue es, es tut mir leid“, wiederholte er sein Geständnis vom ersten Prozesstag. Er habe bisher in seinem Leben nicht einmal einer „Ameise etwas zuleide getan“. Die Angriffe mit dem Klappmesser am 14. Oktober „kann ich mir nicht erklären“.

Am Nachmittag sollen sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen, ein Urteil ist am Abend geplant.

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