Bürgerbeteiligung führt zu einer besseren Gesetzgebung

„Das vergangene Woche im Oö. Landtag beschlossene Hundehaltegesetz ist ein leuchtendes Beispiel dafür, dass die Gesetzgebung in Oberösterreich durch aktive Bürgerbeteiligung zu besseren Ergebnissen führt“, sind sich Landtagspräsident Wolfgang Stanek und OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel einig und verweisen auf 201 Stellungnahmen durch Hundehalter, Fachexperten und Organisationen.

„Das Gesetz war mir persönlich ein Herzensanliegen, daher habe ich im Vorfeld unzählige Gespräche mit Experten und Hundehaltern geführt. Diese haben sich gehört gefühlt. Auch, weil wir ihre Verbesserungsvorschläge in den Gesetzesentwurf eingearbeitet haben und sie sich als Menschen der Praxis im Gesetz wiederfinden“, so Dörfel.

Er und Stanek betonen weiters, dass Gesetze dort gemacht werden sollen, wo sie auch greifen. „Das ist unser Grundsatz im Föderalismus und das muss auch unser Grundsatz sein, wenn wir Gesetze für bestimmte Bevölkerungsgruppen gestalten. Wir wollen mit und nicht über die Menschen reden.“

Alleine im Jahr 2021 sind 309 Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen eingegangen und haben Gesetze maßgeblich beeinflusst. „Wenn wir zeigen können, was Beteiligung bewirken kann, dann erhöhen wir auch den Anreiz, dies zu tun“, sagt Stanek, der zuletzt das OÖ. Demokratieforum initiiert hat und regelmäßig um die Mitwirkung der Bevölkerung wirbt.

Das könnte Sie auch interessieren