Die freiwillige „Chatkontrolle“ zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder in der EU soll verlängert werden. Nach einer Einigung von Unterhändlern des EU-Parlaments und der EU-Staaten sollen Internetanbieter weiterhin ihre Dienste auf Inhalte mit sexuellem Missbrauch von Kindern überwachen. Parlament und die EU-Staaten müssen der Einigung allerdings noch zustimmen.
Ausnahme vom Datenschutz
Die Ausnahme zu den Datenschutzregeln läuft im August aus. Nun dürfte sie bis April 2026 verlängert werden. Sie gilt als Übergangslösung, bis ein neues EU-Gesetz festschreiben könnte, dass private Nachrichten auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern durchsucht werden müssen.
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Die EU-Kommission hatte 2022 einen Vorschlag vorgelegt, wonach Anbieter wie Google oder Facebook unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, ihre Dienste mithilfe von Software nach entsprechenden Darstellungen zu durchsuchen.
Kritiker befürchten jedoch, dass dadurch die gesamte Kommunikation im Netz inklusive verschlüsselter Nachrichten gescannt würde und fürchten Massenüberwachung.
85 Millionen Missbrauchsdarstellungen
Durch eine verpflichtende Kontrolle soll verhindert werden, dass Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder etwa über soziale Netzwerke verbreitet werden. Nach Angaben der EU-Kommission wurden im Jahr 2021 weltweit 85 Millionen Bilder und Videos mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet, die Dunkelziffer ist hoch.
„Es hat sich gezeigt, dass Freiwilligkeit allein nicht reicht, um dem Problem Herr zu werden“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Verhandlungen zum Vorschlag der Kommission bis zur Europawahl im Juni abgeschlossen werden können.