Eine Frau, die in Mecklenburg-Vorpommern ihre minderjährige Stieftochter massiv misshandelt und wochenlang in einer Dusche eingesperrt haben soll, steht ab kommender Woche vor dem Landgericht Neubrandenburg.
Laut Anklage hatte sie das Mädchen zwischen 2020 und Sommer 2021 mehrfach in der Dusche eingesperrt – zum Schluss wochenlang – wo es essen, schlafen und auch seine Notdurft verrichten musste. Als die Straftaten begannen, war das Opfer 14 Jahre alt.
Neben der 39-Jährigen aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist auch ihr 46 Jahre alter heutiger Ehemann angeklagt – der Vater der Geschädigten – sowie die 17-jährige Tochter der Hauptangeklagten. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung vorgeworfen.
Laut Anklage sah sich die 39-Jährige im Zeitraum zwischen 2020 und 26. Juli 2021 veranlasst, die Stieftochter fortgesetzt zu bestrafen. Hierzu habe sie die Jugendliche im Badezimmer eingeschlossen und gezwungen, sich in die Badewanne in eiskaltes Wasser zu legen, wobei die Frau den Kopf der Stieftochter teilweise für längere Zeit untergetaucht habe, sodass diese Atemnot verspürt habe.
Die Jugendliche sei zudem mehrfach in der Dusche eingesperrt worden, wobei teilweise kaltes Wasser über der Geschädigten ausgegossen worden sei. Sie habe teils über mehrere Tage auch in der Dusche essen und schlafen sowie ihre Notdurft verrichten müssen. Das Mädchen sei zudem gezwungen worden, seinen eigenen Kot zu essen. Mit Beginn der Sommerferien 2021 sei es wochenlang fast durchgehend in der Dusche eingesperrt gewesen.
Auch habe die 39-Jährige die Geschädigte gegen die Badezimmertür geschubst, wobei sich die Stieftochter eine blutige Wunde zugezogen habe. Dem 46 Jahre alten Ehemann sei das bekannt gewesen. Auch er habe der Geschädigten mehrfach ins Gesicht geschlagen. Er und auch die mitangeklagte 17-Jährige sollen das Mädchen zudem gelegentlich auf Anweisung der Hauptangeklagten selbst in der Dusche eingesperrt haben. Der Prozess beginnt am 21. November. Bis 12. Dezember sind sechs Verhandlungstage angesetzt.