13 Jahre Haft für Brandstiftung mit Todesfolge in Wien

Ein 23-jähriger Mann ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Der Mann hatte in der Nacht auf den 27. November 2023 im Sozialraum einer betreuten Wohneinrichtung für psychisch Kranke in Liesing Feuer gelegt. Eine 68-jährige Bewohnerin erlitt eine tödliche Rauchgasvergiftung. Andere Bewohnerinnen und Bewohner blieben unverletzt.

Die ursprünglich auf Mord lautende Anklage wurde von den Geschworenen einstimmig verworfen. Der Angeklagte hatte im Grauen Haus den Tötungsvorsatz bestritten: „Ich hab’ nicht geglaubt, dass etwas Schlimmes passieren kann. Ich hab’ nicht damit gerechnet.“ Der 23-Jährige behauptete, „Stimmen, gegen die ich mich nicht wehren konnte,“ hätten ihm befohlen, eine Jacke anzuzünden.

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Der beigezogene psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann hielt diese Verantwortung allerdings für insofern unglaubwürdig, als er das Stimmenhören auf exzessiven Alkoholmissbrauch zurückführte. Eigenen Angaben zufolge hatte der 23-Jährige vor seiner Festnahme täglich eine Flasche Whiskey konsumiert. Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine Intelligenzminderung und eine mangelnde Impulskontrolle, stufte ihn allerdings als zurechnungsfähig und damit schuldfähig ein. Hofmann sprach sich für den Fall einer Verurteilung für die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB aus. Von dem 23-Jährigen geht laut Gutachter eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, die eine haftbegleitende therapeutische Behandlung nötig macht, die im so genannten Maßnahmenvollzug gewährleistet ist.

Der 23-Jährige ist praktisch seit Geburt wegen Epilepsie und Autismus in ärztlicher Behandlung. Mit 15 wurde sein geistiges Niveau auf das eines Vier- bis Fünfjährigen geschätzt. Er war früher selbst in der Wohneinrichtung untergebracht, in der er dann Feuer legte. Mit dem ihm bekannten Zutrittscode verschaffte er sich Eintritt in das Heim, mit einem Feuerzeug zündete er im Gemeinschaftsraum dann eine Jacke an, woraus ein Brand mit einer starken Rauchentwicklung entstand. Da er die Tür des Sozialraumes offen ließ, konnte das Rauchgas auf den Gang und die angrenzenden Zimmer entweichen.

„Die Stimmen haben mich ins Wohnzimmer gelockt und mir gesagt, zünde die Jacke an“, gab der 23-Jährige zu Protokoll. Er sei „komplett im Blackout drinnen“ gewesen. Zugeschaut, wie es zu brennen begann, habe er nicht. Er sei stattdessen „in die Lugner City gefahren“. Auf die Frage des vorsitzenden Richters, weshalb er überhaupt nach Mitternacht in die Wohneinrichtung eingedrungen sei, erklärte der Angeklagte, er habe „mit jemandem reden“ wollen: „Aber der Club, in den ich wollte, hatte geschlossen.“

Am darauf folgenden Morgen hatte der 23-Jährige zunächst seiner Mutter gestanden, den Brand verursacht zu haben. In weiterer Folge stellte er sich der Polizei. Seine Verfahrenshelferin betonte: „Es gibt kein Motiv. Er wollte niemals, dass in der WG jemand stirbt.“ Der Mann habe „wahrscheinlich zu wenig Betreuung bekommen, die er benötigt hätte“.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der 23-Jährige die Strafe akzeptierte, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.

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