Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein 61-jähriger gebürtiger Bosnier zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, sich an sieben großteils unmündigen Nichten und Großnichten vergangen zu haben. Der Angeklagte wurde am Freitag in einem der sieben Fälle schuldig gesprochen, die anderen sechs Fälle wurden ausgeschieden und werden nachverhandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der gebürtige Bosnier soll seine Verwandten über einen Zeitraum von 26 Jahren sexuell missbraucht, vergewaltigt und mit dem Tod bedroht haben. Diese Handlungen seien sowohl in Kärnten als auch im Haus des Angeklagten in Bosnien geschehen. Mehrere der Betroffenen hatten versucht, sich ihren Eltern anzuvertrauen, wurden jedoch als Kinder nicht ernst genommen. Eine der Betroffenen sagte bei Gericht aus, dass sie eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) von diesem Vorfall erlitten habe, das Gericht ordnete diesbezüglich ein Gutachten an.
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Betroffene leidet noch unter Alpträumen
Der Gutachter attestierte der Betroffenen tatsächlich eine PTBS, weshalb sich das Strafmaß für den 61-Jährigen auf fünf bis 15 Jahre Haft verlängerte. Aus dieser PTBS heraus hätte sich auch eine Panikstörung entwickelt, für die die Betroffene vorübergehend auch medikamentös behandelt wurde. Sie habe immer noch Flashbacks und regelmäßige Alpträume von den Ereignissen, in ihrer Jugend habe sie aufgrund der PTBS außerdem eine Essstörung und selbstverletzendes Verhalten entwickelt.
Staatsanwältin Daniela Matschnig verdeutlichte dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi, dass familiärer Druck dazu geführt habe, dass die Betroffene auch weiterhin mit dem Angeklagten Kaffee getrunken oder diesen besucht habe. „Was hätte das Kind tun sollen, als mit den Eltern mit zum Onkel zu gehen? Allein daheimgelassen hätten ihre Eltern sie vermutlich nicht.“
„Keine Verschwörung“
Auch die von der Verteidigung kritisierten, sehr ähnlich klingenden Anzeigen der Betroffenen seien keine Verschwörung. Das Vorgehen von Sexualstraftätern sei immer so, dass Schritt für Schritt vorgegangen werde, um zu sehen, wie weit man gehen könne. Die Vertreterin der Betroffenen schloss sich der Staatsanwaltschaft an und fordert 37.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Begleichung von Psychotherapie-Rechnungen in der Höhe von 1.040 Euro.
Verteidiger Oliver Lorber rief die Schöffen dazu auf, alles abzuwägen, was für oder gegen den Angeklagten spreche: „Wie verteidigen Sie sich, wenn gegen Sie solche unrichtigen Anschuldigungen erhoben werden?“ Für ihn handle es sich bei dem Fall klar um eine Clan-Anzeige, in der eine Familienseite dem Angeklagten schaden möchte. Er betonte auch erneut, dass sämtliche Betroffenen bis zum Datum der Anzeige ein ganz normales Verhältnis zum Angeklagten gehabt hätten, eine Betroffene etwa sogar am Tag vor ihrer Anzeige mit dem Angeklagten Kaffee getrunken hätte. Das Gutachten stellte er schwer in Frage.
Außergewöhnlich hoher Schuldgehalt
Der Schöffensenat sprach den Angeklagten schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie zur Zahlung der Privatbeteiligtenansprüche in Höhe von 38.040 Euro. Richter Gernot Kugi betonte den „außergewöhnlich hohen Schuldgehalt“ des Angeklagten, der Höchststrafe entging er aufgrund seiner Unbescholtenheit. Die Verteidigung legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Sollten Sie selbst von sexualisierter Gewalt betroffen sein oder Betroffene im Umfeld haben, können Sie sich an den „Bund Autonome Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt“ wenden. Die Fachstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter sexuellegewalt.at. In Kärnten kann man sich an die Frauenberatung Belladonna wenden, Tel.: 0463/511248