15 Jahre Haft für 42 Stiche gegen Ex-Freundin

Angeklagter erklärte, er habe Frau nur „ein bisschen verletzen“ wollen © APA/GEORG HOCHMUTH

Ein Mann, der mit einem Messer und einem Schraubenzieher insgesamt 42 Mal auf seine Ex-Freundin eingestochen hatte, ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus. Der 40-jährige Familienvater, der zuvor den Tötungsvorsatz vehement bestritten hatte, nahm die Strafe nach Rücksprache mit Verteidiger Philipp Winkler an. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte einem Schwurgericht erklärte, er habe die 40 Jahre alte Frau „ein bisschen verletzen“ wollen, da diese versucht hätte, seine Familie zu zerstören: „Ich hatte nie im Leben vor, sie zu töten.“ Der Gelegenheitsarbeiter hatte sich am 27. Oktober 2023 in einem Park vor dem Wohnhaus der 40-Jährigen in Liesing auf die Lauer gelegt. Während er wartete, habe er sich Mut angetrunken, um das, was er der Ex-Freundin am Vormittag telefonisch angekündigt hatte („Du wirst deinen Geburtstag am 5. November nicht erleben! Dein Bruder wird Blumen auf dein Grab legen“) umzusetzen, schilderte der Staatsanwalt. Als die Frau gegen 20.30 Uhr von der Arbeit heimkam, sei ihr der 40-Jährige gefolgt und dann im Innenhof von hinten auf sie losgegangen.

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Mit dem Messer stach er ihr laut Anklage zwölf Mal in Hals, Nacken, Gesicht und Rücken, wobei die Klinge abbrach, mit dem Schraubenzieher 30 weitere Male. Die Frau wehrte sich heftig, zwischenzeitlich gelang es ihr sogar, sich loszureißen und nach draußen Richtung Gehsteig zu laufen. Der Mann holte sie jedoch ein, zog sie zurück in den Innenhof und attackierte sie dann erneut. Der Sohn der Frau hörte aus der Wohnung ihre Hilferufe und eilte herbei, auch Tatzeugen rückten an, so dass der Angreifer die Flucht ergriff, von der alarmierten Polizei aber unweit vom Tatort festgenommen werden konnte.

„Er hat nicht aufgehört“, berichtete das Opfer in der Zeugenbefragung. Zwei Tage sei sie im Spital behandelt worden: „Dann wollte ich nach Hause.“ Auf die Frage, wie es ihr jetzt gehe, erwiderte sie, sie habe sich lange Zeit nicht mehr alleine aus der Wohnung getraut und schlafe schlecht. Vor kurzem habe sie der Angeklagte aus dem Gefängnis angerufen: „Jetzt ist mein Kopf kaputt.“

Kennengelernt hatte sie den Angeklagten Ende 2021 über Facebook. Sie wusste, dass er verheiratet war, hätte sich dessen ungeachtet in ihn verliebt. Er habe ihr auch immer wieder in Aussicht gestellt, er werde seine Frau verlassen. Das sei nie passiert. Schließlich habe sie die Beziehung beendet, was er nicht akzeptiert habe. Immer wieder habe er mit ihr reden wollen: „Ich habe ihm gesagt, dass es nichts zu reden gibt. Da ist er aggressiv geworden.“

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Aus Sicht des Angeklagten verlief seine außereheliche Beziehung, von der seine Ehefrau zunächst nichts wusste, einige Zeit harmonisch. Nach einigen Monaten hätte man dann aber zu streiten begonnen. Seine Freundin sei „eifersüchtig“ geworden, behauptete der Angeklagte, und habe schließlich Kontakt zu seiner Frau aufgenommen und dieser Fotos geschickt. „Ich habe mit 40 Jahren endlich einen Sohn bekommen. Das Vermögen meines Lebens. Sie wollte meine Familie zerstören.“

Vor dem Messerangriff soll der Angeklagte die gleich alte Ex-Freundin mehrfach bedroht haben. „Wenn ich dich mit meinen Händen unter die Erde gebracht habe, werde ich erleichtert sein“, verlas die vorsitzende Richterin eine Textnachricht, die er der Frau zukommen hatte lassen. Dazu bemerkte der 40-Jährige, er habe das womöglich geschrieben: „Kann sein, dass ich betrunken war.“ Zur Tat selbst behauptete er, er habe „auf die Arme gezielt, dass ich nicht die Organe treffe. Es kann sein, dass ich sie wo anders getroffen habe, weil ich nicht klar denken konnte“.

„Er wollte ihr einen Denkzettel verpassen“, meinte Verteidiger Winkler. „Ich bin 40 Jahre alt. Wenn ich jemanden umbringen will, würde ich das auch mit einem Stein schaffen“, ergänzte der Angeklagte, um deutlich zu machen, dass er keine Tötungsabsicht gehabt hätte.

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133

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