18-Jähriger hatte Sex mit 13-jähriger Freundin: 15 Monate bedingt

Weil er als 18-Jähriger ein halbes Jahr vor ihrem 14. Geburtstag Sex mit seiner damaligen Freundin hatte, ist ein Jugendlicher am Montag am Landesgericht rechtskräftig als Sexualstraftäter verurteilt worden. Obwohl der Sex einvernehmlich war – die 13-Jährige hatte ein dafür angemietetes Hotelzimmer bezahlt -, wurde der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen für schuldig befunden. Er erhielt dafür 15 Monate Haft, die er bedingt nachgesehen bekam.

Der Jugendliche hatte das unmündige Mädchen über deren Onkel kennengelernt, mit dem er seinerzeit befreundet war. Sie tauschten Nummern aus, kommunizierten über Snapchat und gingen dann eine Beziehung ein. Nach einigen Monaten habe er das Mädchen gefragt, „ob sie mit mir schlafen möchte. Das erste Mal hat sie Nein gesagt. Nach einer Weile hat sie dann doch Ja gesagt. Es war einvernehmlich“, schilderte der mittlerweile 19-Jährige einem Schöffensenat (Vorsitz: Katharina Adegbite-Lewy).

Um miteinander intim zu werden, mietete sich das junge Paar am 13. und am 15. Februar 2023 jeweils kurzfristig in einem Hotelzimmer ein. Das erste Mal übernahm die 13-Jährige die Rechnung, das zweite Mal teilten sich die beiden die Kosten. Ihm sei bewusst, dass Sex mit Mädchen unter 14 verboten sei, betonte der Angeklagte. Er habe jedoch ihr wahres Alter nicht gekannt: „Ich habe ihr gesagt, ich bin 18 Jahre alt. Sie hat mir gesagt, dass sie 18 Jahre alt ist. Über Einzelheiten haben wir nicht gesprochen. Sie hat gesagt, dass sie noch zur Schule geht.“ Darauf zeigte die vorsitzende Richterin dem 19-Jährigen ein Foto des Mädchens, das Bestandteil des Ermittlungsakts war: „Und die ist für sie 18?“ – „Ja“, erwiderte der Bursch im Brustton der Überzeugung. „Es ist nie über das Alter gesprochen worden“, versicherte Verteidiger Martin Mahrer, der dann noch anmerkte, „dass das Mädchen deutlich älter als 13 ausschauen muss, weil sonst hätten sie in den Hotels vom Rezeptionisten ja keine Zimmer bekommen.“

Die 13-Jährige hatte den Jugendlichen angezeigt, nachdem dieser sich nach dem zweiten intimen Treffen über Wochen hinweg nicht mehr gemeldet hatte. Er habe danach im Ausland einen Führerschein-Kurs besucht, bemerkte der Angeklagte vor Gericht dazu.

Belastet wurde der 19-Jährige nicht nur von der 13-Jährigen, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen worden war und deren auf Video aufgezeichnete Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gerichtssaal abgespielt wurde. Der 17-jährige Onkel des Mädchens und ehemalige Freund des Angeklagten behauptete, er habe diesem schon beim ersten Treffen in seiner Wohnung in deren Beisein das kindliche Alter seiner Nichte verraten und ihn aufgefordert, „nichts mit ihr zu machen und nicht mit ihr zu schreiben“, nachdem der Angeklagte gesagt hätte, diese sei „schön“. Dazu meinte der Angeklagte in Richtung des Schöffensenats, so eine Bemerkung sei nie gefallen: „Entschuldigen Sie, glauben Sie, dass ich so sturköpfig wäre, mit einer Zwölfjährigen (das Mädchen war im Zeitpunkt des Kennenlernens erst zwölf, Anm.) eine Beziehung einzugehen?“ Der Zeuge sage nicht die Wahrheit: „Er ist der Onkel von ihr. Es ist selbstverständlich, dass er zu ihr hält.“

Eine Freundin der 13-Jährigen wiederum behauptete, sie habe den Angeklagten und die 13-Jährige an einer Straßenbahnstation getroffen, kurz nachdem die beiden zusammengekommen waren. Der Bursch habe ihr damals von sich aus sein Alter mitgeteilt, worauf sie ihm erklärt habe, dass sie 15 und ihre Freundin – also die damalige Partnerin des Angeklagten – 13 sei. Darauf habe der Angeklagte geantwortet: „Ich weiß es, ich habe damit kein Problem.“ Auch diese Aussage wies der 19-Jährige mit dem Hinweis, man kommuniziere beim Kennenlernen von Bekannten seiner Freundin doch nicht gleich das jeweilige Alter, als unrichtig zurück.

Auf die Frage der Richterin, warum die 13-Jährige ihm gegenüber ihr wahres Alters verheimlichen hätten sollen, antwortete der 19-Jährige: „Wegen ihren Eltern.“ „Und das ist Ihnen nicht komisch vorgekommen?“, hakte die Richterin nach. „Doch“, entgegnete der Bursch, „aber ich habe sie geliebt sozusagen.“

Der Senat benötigte eine länger Beratungszeit, um am Ende zu einem Schuldspruch im Sinn der Anklage zu kommen. „Wir haben die Fotos gesehen, wir haben das Mädchen in der kontradiktorischen Vernehmung gesehen. Sie schaut jedenfalls nicht aus wie 18“, stellte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung fest. Außerdem sei es „lebensfremd, dass man jemanden so lange kennt wie Sie das Mädchen und nicht über das Alter spricht“. Der Onkel der 13-Jährigen und deren Freundin waren für das Gericht „glaubwürdig. Es gibt keinen Grund, warum die Sie belasten sollten“.

Bei einer Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren fasste der 19-Jährige 15 Monate auf Bewährung aus. Das Mädchen, das sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam 1.000 Euro zugesprochen. Für den jungen Mann wurde Bewährungshilfe angeordnet. Dieser war nach Rücksprache mit seinem Verteidiger mit allem einverstanden. Die Staatsanwältin akzeptierte das Urteil eben so.

Das könnte Sie auch interessieren