Freispruch vom Kindesmissbrauch nach Sex mit 13-Jähriger

25-Jähriger hatte Mädchen am Westbahnhof kennengelernt © APA/GEORG HOCHMUTH

Gegen einen 25-Jährigen ist Donnerstagmittag am Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verhandelt worden. Der Essenszusteller hatte im August 2023 über eine Bekannte am Westbahnhof ein 13 Jahre altes Mädchen kennengelernt. In weiterer Folge hatte er mit ihr zwei Mal sexuellen Kontakt, nachdem er ihr jeweils Bargeld gegeben hatte. Der Angeklagte wurde im Zweifel vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen.

„Wir glauben Ihnen, dass Sie es nicht für möglich gehalten haben, dass sie noch keine 14 ist“, sagte der Vorsitzende eines Schöffensenats in der Urteilsbegründung. Das Mädchen selbst hätte als Zeugin stets erklärt, sie habe sich als 18 ausgegeben, meinte der Richter. Ganz ungeschoren kam der Mann aber nicht davon. Er wurde für einvernehmlichen entgeltlichen Sex mit einer noch nicht 18-Jährigen im Sinn des §207 b StGB zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. „Sie haben Stunden mit ihr verbracht. Sie haben sie gesehen und mit ihr gesprochen. Sie haben gewusst, dass sie noch nicht volljährig ist“, stellte der Richter fest.

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Das Gesetz sieht bis zu drei Jahre Haft vor, wenn eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, durch Entgelt zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung verleitet wird. Der Senat fand mit einem Drittel des Strafrahmens das Auslangen. Nach Rücksprache mit seinem Verfahrenshelfer nahm der 25-Jährige das Urteil an. Die Staatsanwältin war damit ebenfalls einverstanden. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Das Mädchen sei ihm als 18-Jährige vorgestellt worden. Er habe das geglaubt, hatte sich der Angeklagte verantwortet. Die Staatsanwältin hatte daran Zweifel: „Es gibt 13-Jährige, die schauen aus wie 17. Es gibt 13-Jährige, die schauen aus wie 13. Oder zehn.“ In diesem Fall sei offensichtlich, dass der erwachsene Mann mit einem unmündigen Kind Sex hatte. „Ihm musste klar sein, dass sie keine 14 war“, verwies die Staatsanwältin auf die Videos mit zwei kontradiktorischen Einvernahmen, die im November bzw. Jänner im Rahmen des Ermittlungsverfahrens mit der Betroffenen durchgeführt wurden. Darauf ist ein jung wirkendes Mädchen zu sehen und zu hören, wie sich zeigte, als eines der Videos im Gerichtssaal abgespielt wurde.

Beim ersten Treffen am Westbahnhof hatte der Angeklagte der Begleiterin der 13-Jährigen – die Betroffene bezeichnete sie in dem Video als „Fake-Freundin“ – 100 Euro übergeben. Danach begab er sich mit der Schülerin in ein Stundenhotel, wo die beiden jedoch kein Zimmer erhielten und abgewiesen wurden, weil das Mädchen offenbar zu jung ausschaute. In einem Skaterpark habe er dann mit dem Mädchen „gespielt und gekuschelt“, wie der Angeklagte sagte. Die Betroffene hatte in ihrer kontradiktorischen Befragung die Vornahme von geschlechtlichen Handlungen an dem fast doppelt so alten Mann geschildert.

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Vor dem zweiten Treffen hatte der 25-Jährige das Mädchen nachts um 2.44 Uhr angeschrieben. Nachdem er ihr 20 Euro für den Ankauf von Make-Up versprochen hatte, kam es im Keller seines Wohnhauses zu Oralsex, wie der Angeklagte einräumte. „Ich bin nicht schuldig“, betonte der Mann, „ich hab‘ gefragt, wie alt sie ist. Ich weiß, dass man mit unter 18-Jährigen keinen Sex haben kann.“

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