24-Jähriger wegen Mordversuchs in Linz vor Gericht

Ein 24-jähriger muss sich seit Dienstag im Linzer Landesgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Der Afghane soll im Juni 2021 auf einen Tschetschenen eingestochen haben. Der 22-Jährige wurde so schwer verletzt, dass ihm beide Unterschenkel amputiert werden mussten. Wegen eines Filmrisses konnte er sich im Zeugenstand an fast nichts mehr erinnern. Zwei mutmaßliche Mittäter wurden wegen schwerer Körperverletzung angeklagt, ihre Verfahren am Nachmittag aber ausgegliedert.

Alle drei Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Das Opfer soll am frühen Abend des 21. Juni einen Arbeitskollegen gebeten haben, ihn zu einem Mehrparteienhaus in Linz zu fahren, da er „noch was zu erledigen hat“, führte die Staatsanwältin aus. An besagter Adresse stieg ein Afghane ins Auto. Es kam offenbar zu einem Streit wegen eines Drogengeschäftes, der Tschetschene soll den Afghanen geschlagen haben, worauf dieser den Autoschlüssel nahm und wegrannte.

Die beiden Zurückgebliebenen entschieden, im Haus auf den Flüchtigen zu warten. Tatsächlich kehrte dieser auch zurück – allerdings hatte er offenbar Verstärkung für eine „Abreibung“ geordert. Zuerst gerieten die zwei mutmaßlichen Drogendealer im Stiegenhaus in eine Rauferei, bevor vier bis fünf Afghanen auftauchten, darunter laut Staatsanwaltschaft die drei Angeklagten. Der Arbeitskollege des Tschetschenen habe sich laut Staatsanwältin mit aller Kraft gegen die Eingangstür gestemmt, damit die Widersacher nicht ins Haus gelangen konnten. Dann sei er durch einen Hinterausgang geflüchtet.

„Ich habe Schreie aus dem Haus gehört“ erklärte der Hauptangeklagte, er habe die Stimme seines Freundes erkannt, mit dem er sechs Jahre in einer Flüchtlingsunterkunft gewohnt hatte. Daher habe er sich mit den anderen Zugang zum Haus verschafft und sie traten die Glastür ein. Im Keller will er den Tschetschenen blutend am Boden liegend gesehen haben. Er habe zwei Messer und eine blutige Maske gesehen. Um seinen Freund vor Verletzungen zu schützen, habe er die Waffen und Maske geschnappt, sagte er dem Richter. Das Küchenmesser habe er verloren, das andere in einem Papierkorb entsorgt. So erkläre er sich auch, dass an der Tatwaffe DNA-Spuren von ihm gefunden worden seien. Dass er mit dem Butterflymesser dem Tschetschenen mehrmals in die linke Achselhöhle, Brust und Oberschenkel gestochen habe, bestritt der Hauptangeklagte. Von dem afghanischen mutmaßlichen Drogendealer, um den sich der Streit ursprünglich entzündete, fehlt bisher jede Spur, er ist am 21. Juni untergetaucht.

Der lebensgefährlich Verletzte schleppte sich mit letzter Kraft ins Freie. Dort wurde er reanimiert und im Spital notoperiert. In weiterer Folge sei es immer wieder zu Komplikationen gekommen, weshalb ihm zwei Wochen später beide Unterschenkel amputiert werden mussten, führte die Staatsanwältin aus. Aber auch Leber und Niere wurden so geschädigt, dass der Mann mit 22 Jahren nicht nur im Rollstuhl sitze, sondern auch Dialysepatient sei, ergänzte die Anwältin des Opfers, das sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren angeschlossen hat. Der 22-Jährige sagte mit tränerstickter Stimme, dass er nur mehr wisse, dass jemand mit einem Messer im Keller des Hauses auf ihn eingestochen habe. An Gesichter erinnere er sich jedoch nicht, verwies er auf seinen „Filmriss“.

Ein Mitangeklagter bestritt, wegen einer Abreibung dem befreundeten Afghanen zu Hilfe gekommen zu sein. „Ich sitze in der Scheiße, bitte hilf mir“, soll der Kumpel am Telefon gesagt haben. So sei er zu der Wohnadresse gegangen. Sein Mandant sei „zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen“, stellte der Verteidiger einen „gemeinsamen Tatplan“ in Abrede. Außerdem habe er sich beim Eintreten der Glastür „richtig, richtig böse“ ins Bein geschnitten, weshalb er gar nicht ins Haus habe gehen können.

Überraschend stand am Dienstag noch ein dritter Angeklagter vor Gericht. Dieser 23-jährige afghanische Staatsbürger war erst vor gut zwei Wochen verhaftet worden. Dieser will jedoch mit dem Vorfall gar nichts zu tun haben. Er sei zwar am 21. Juni zu einer Bushaltestelle bei jenem Haus gekommen, allerdings habe er von seinem Landsmann – der inzwischen auf der Flucht ist – Suchtgift kaufen wollen, gab er zu. Als er „einen Tumult“ bemerkt habe, sei er auf der anderen Straßenseite einfach an dem Haus vorbeigegangen. Auch die beiden anderen Angeklagten wollen den dritten nicht am Tatort gesehen haben. Der Verteidiger beantragte ebenso wie die anderen Kollegen einen Freispruch auch für seinen Mandanten.

Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt und soll am Mittwoch fortgesetzt werden; dann aber nur noch mit dem Hauptangeklagten, die beiden Verfahren wegen schwerer Körperverletzung werden gesondert verhandelt.

Das könnte Sie auch interessieren

Wie ist Ihre Meinung?

Um Ihre Meinung zu posten, müssen Sie bei Facebook registriert und angemeldet sein.

Social Media Inhalt
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.