44 Prozent setzen auf private Videoüberwachung

Umfrage: Nur 42 Prozent der Verwender halten sich an das Zeitlimit, noch weniger an die Kennzeichnungspflicht

Fast jeder Zweite setzt in Österreich laut einer Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KVF) auf private Videoüberwachung: 20 Prozent haben Kameras an der Eingangstür, 18 Prozent im Auto, 17 Prozent behalten den Wohnbereich im Auge.

„Manche überwachen auch Mehrparteienhäuser (4 Prozent) oder greifen auf Attrappen zurück (2 Prozent)“, hieß es bei der Vorstellung am Donnerstag. Den Befragten zufolge hat jede vierte Kamera bereits zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen. Befragt wurden 1000 Personen ab 18 Jahren, Mehrfachantworten waren möglich.

Angst vor Einbruch

Das häufigste Motiv ist demnach die Angst vor einem Einbruch (66 Prozent), gefolgt von der Sorge vor Vandalismus (51), Beweisführung im Straßenverkehr (36) oder weil jemand bereits Opfer eines Verbrechens geworden ist (31 Prozent).

Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt: „Zulässig ist nur eine maximale Speicherdauer von 72 Stunden und dies nur in jenen Fällen, in denen die Videoüberwachung überhaupt gestattet ist“, hielten die Fachleute fest. Bei unerlaubten Aufnahmen ist bereits das kurzfristige Speichern strafbar.

Eine längere Speicherung muss verhältnismäßig sein und begründet werden. In der Praxis halten sich laut der KFV-Umfrage aber nur 42 Prozent daran. Klar gekennzeichnet, etwa durch Schilder oder Aufkleber, haben nur 39 Prozent ihre Überwachungsmaßnahmen.

Nicht alle Mitmenschen sind mit privater Überwachung einverstanden: 18 Prozent berichteten von einem oder mehreren Konflikten mit den Nachbarn oder Passanten.

Laut KVF besteht keine Meldepflicht bei den Behörden für das Installieren von Kameras. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, z. B., um sein Eigentum oder die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Zudem muss der Kameraeinsatz verhältnismäßig sein.

Die Auswertung der Aufnahmen darf nur im Anlassfall erfolgen, etwa wenn eingebrochen wurde. Die Verarbeitung der Daten muss protokolliert werden und es muss gewährleistet sein, dass Unbefugte keinen Zugriff bekommen.

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