Um eine Wasserknappheit zu verhindern oder einzudämmen, können Kärntner Bürgermeister in Zukunft die Befüllung von Swimmingpools verbieten. Am kommenden Dienstag soll eine entsprechende Novelle des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes auf der Tagesordnung der Sitzung der Kärntner Landesregierung stehen, teilte der Landespressedienst am Donnerstag mit.
Mit der Novelle sollen die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie umgesetzt werden. Darin sind unter anderem Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger, wenn es um Trinkwasserqualität und -verwendung geht, enthalten – und eben auch die Möglichkeit für Bürgermeister, „reaktive Maßnahmen zur Lenkung des Wasserverbrauchs zu ergreifen“.