Der Bundesländer-„Fleckerlteppich“: Was gilt wo?

Sowohl Bundesregierung als auch Bundesländer haben sich zuletzt wiederholt am „Fleckerlteppich“ der in den Bundesländern unterschiedlichen Corona-Maßnahmen gestoßen.

Beseitigt werden konnte dieser trotz Bemühungen noch nicht. Denn die sich zuspitzende Pandemie-Lage hat die Länder veranlasst, auf eigene Faust Verschärfungen der Vorgaben zu beschließen – zuletzt vor allem hinsichtlich der FFP2-Maskenpflicht. Im Folgenden ein Überblick über die derzeitigen regionalen Vorgaben.

OBERÖSTERREICH & SALZBURG

„Wenn es zu keinem bundesweiten Lockdown kommt, werden Oberösterreich und Salzburg ab nächster Woche in den Lockdown gehen“ – das hat der oö. LH Thomas Stelzer (ÖVP) am Donnerstag im Landtag im Rahmen der Beantwortung einer dringlichen Anfrage der NEOS angekündigt. Der Lockdown solle mehrere Wochen dauern.

„Es geht darum, Gesundheit zu schützen, Leben zu schützen“ und auch das Gesundheitswesen, so Stelzer im Rahmen seiner Ausführungen. „Wir haben sehr, sehr wenig Spielraum.“

Er will sich beim Treffen der Landeshauptleute am Freitag für einen bundesweiten Lockdown einsetzen. Werde es nicht dazu kommen, würden Oberösterreich und Salzburg in einen „mehrwöchigen Lockdown gehen“.

Auch der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) bestätigte der APA den harten Lockdown ab nächster Woche für sein Bundesland. Dieser werde für die gesamte Bevölkerung und für alle Bereiche gelten. „Wir haben heute erneut eine enorme Zahlenentwicklung. Wir sehen keine Alternative zu einem Lockdown mit Beginn nächster Woche mehr“, sagte Haslauer.

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Ob dieser am Montag oder am Dienstag beginne, sei wie viele weitere Details auch in enger Abstimmung mit Oberösterreich noch zu klären. Die Dauer der Maßnahme werde noch mit Experten berechnet.

„Die aktuelle Situation erfordert diesen Schritt“, erklärte Haslauer. „Ich habe darum gekämpft, dass wir nicht in einen Lockdown gehen. Bei diesen Zahlen ist aber eine Überlastung der Krankenanstalten absehbar.“ Die zuletzt gesetzten Maßnahmen von Bund und Land Salzburg würden nicht so schnell greifen, wie man erhofft hätte.

„Wir brauchen auch Zeit, dass die gut laufenden Impfungen ihre Wirkung entfalten.“ Im Laufe des Nachmittags will der Salzburger Landeshauptmann in einer Pressekonferenz über weitere Details informieren. Der Zeitpunkt werde noch bekannt gegeben.

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NIEDERÖSTERREICH

In Niederösterreich gelten seit Mittwoch Verschärfungen bei der FFP2-Pflicht. Kunden im Gastgewerbe müssen die Maske am Weg zum bzw. vom Platz tragen, auch Gäste in Innenräumen von Kultureinrichtungen (etwa Theater, Kinos sowie Konzertsäle und -arenen) haben nun diese höherwertige Maske zu verwenden. Auch im Rahmen des Parteienverkehrs muss ein solcher Schutz verwendet werden.

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STEIERMARK

In der Steiermark ist seit Mittwoch die strengere FFP2-Regel in Kraft. In jedem geschlossenen Raum muss bei Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, grundsätzlich eine solch hochwertige Schutzmaske getragen werden. Das gilt auch hier für den Arbeitsplatz, sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht auch in der „Grünen Mark“ in Gaststätten, beim Betreten und Verlassen des Lokals und beim Gang auf die Toilette.

WIEN

In Wien gelten schon länger deutlich schärfere Maßnahmen als im Bund, etwa eine FFP2-Pflicht für Kunden im gesamten Handel. Diese wird laut der jetzt vorliegenden Verordnung ab Freitag weiter ausgedehnt. So kommt es zu einer FFP2-Pflicht in allen Innenräumen abseits des Privatbereichs – auch am Arbeitsplatz und damit auch für die Bediensteten im Handel, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Diese Pflicht gilt aber generell, etwa auch in Büros, sofern Kontakt zu anderen Personen besteht, außer es gibt bauliche Schutzmaßnahmen vor Ort. Für Gäste in der Gastronomie wird der Weg vom und zum Tisch nur mit Maske zu bestreiten sein – und auch das Personal muss auch dort wieder ausnahmslos FFP2-Maske tragen. Dasselbe gilt für das Personal bei körpernahen Dienstleistern.

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Außerdem gilt ab Freitag in Wien für Kunden in bestimmten Bereichen eine 2Gplus-Regelung: Damit dürfen Lokale der Nachtgastronomie und Events ab 25 Personen nur mehr besucht werden, wenn geimpfte oder genesene Personen zusätzlich auch ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorweisen. In Ausnahmefällen kann auch ein Antigentest reichen, nämlich dann, wenn ein PCR-Test nachweislich nicht verfügbar war oder nicht zeitgerecht ausgewertet wurde. Zudem gilt die Verpflichtung nicht, wenn innerhalb der vergangenen 40 Tagen eine Covid-Erkrankung überstanden wurde. Schärfer als im Bund ist auch die Regel für Kinder: Für Sechs- bis Elfjährige muss der sogenannte „Ninja-Pass“ (Schultests) als 2G-Nachweis vorgelegt werden (bundesweite Vorgabe: erst ab 12 Jahren); ein vollständig geklebter Pass (3 Tests pro Woche) gilt auch am Wochenende. 12- bis 15-Jährige müssen in Wien einen 2,5-G-Nachweis vorlegen, wobei der PCR-Test 48 Stunden ab Abnahme gilt (im Bund reicht bis zur Beendigung des neunten Schuljahres der Ninja-Pass, danach muss man einen 2G-Nachweis vorlegen).

BURGENLAND

Im Burgenland muss ebenfalls ab Mittwoch in allen öffentlich zugänglichen Räumen wieder FFP2-Maske getragen werden – etwa bei Veranstaltungen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gastgewerbe und bei körpernahen Dienstleistungen. Die Maskenpflicht gilt auch für Beherbergungsbetriebe, Freizeit-und Kultureinrichtungen sowie Messen.

KÄRNTEN

In Kärnten wird am Freitag verschärft, die FFP2-Pflicht wird hier ebenfalls auch „am Ort der beruflichen Tätigkeit“ vorgeschrieben. Auch in Kärnten ist künftig die Konsumationen im Lokal nur noch am Sitzplatz erlaubt, beim Aufstehen gilt Maskenpflicht – ebenso in Hotels, wo in allen allgemein zugänglichen Bereichen Masken zu tragen sind. Pflicht wird die Maske für Kunden auch in den Bereichen Kultur und Freizeit, Ausnahmen soll es nur für den Nassbereich bzw. bei Bedienung eines Fitnessgeräts geben.

TIROL

In Tirol gilt seit Mittwoch ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen am Arbeitsplatz – dann, wenn mehr als eine Person im Raum ist. Ausnahmen davon bestehen, wenn „andere geeignete Schutzmaßnahmen“ (etwa Plexiglaswände) vorhanden sind – oder die Ausübung des Berufs durch die Maskenpflicht verunmöglicht oder unzumutbar erschwert würde (etwa Schauspieler).

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VORARLBERG

Ab Freitag zieht dann auch Vorarlberg nach: Auch hier gilt die FFP2-Pflicht dann in allen öffentlichen Innenräumen und am Arbeitsplatz – und zwar überall dort, wo es Kundenkontakt gibt (Handel, Gastronomie, körpernahe Dienstleister). Auch bei Veranstaltungen werden Masken zu tragen sein.

Stand: 18. November 2021 – 10:30 Uhr

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