Coronavirus: Bei Gottesdiensten nun doppelte Besucherzahl möglich

Die ab Mitte Mai geltenden Regeln für Gottesdienste werden offenbar etwas gelockert. Die pro Teilnehmer vorgesehene Mindestfläche soll nicht wie ursprünglich bei 20, sondern bei 10 Quadratmetern liegen.

Insbesondere die orthodoxen Kirchen hatten mit der Obergrenze Probleme angemeldet, weil beispielsweise die Dreifaltigkeitskathedrale in der Wiener Innenstadt nur 15 Gläubigen Platz geboten hätte.

Die nun in einer Mitteilung des Bundeskanzleramts an die Parlamentsklubs angekündigte niedrigere Obergrenze würde also doppelt so viele Gottesdienstteilnehmer erlauben. In der Basilika Mariazell wären es beispielsweise 160 statt 80 Personen, im Wiener Stephansdom 300 statt 150. Die nun geplante 10-Quadratmeter-Regel gilt künftig auch für Kaufhäuser und für touristische Betriebe sowie Sehenswürdigkeiten.

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