Erzieher zu fünf Jahren Haft wegen Missbrauchs verurteilt

Der Verdächtige soll drei Burschen missbraucht haben © APA/SOPHIA KILLINGER

Ein 59-Jähriger, der im Vorjahr als Erzieher in einem Kinder- und Jugendheim drei Burschen missbraucht haben soll, ist am Donnerstag in St. Pölten zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das jüngste Opfer war zwölf Jahre alt. Der Deutsche wurden wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Sozialpädagoge war in der Schöffenverhandlung, die großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, teilweise geständig. „Der Angeklagte hat das Vertrauensverhältnis der Buben ausgenützt“, erklärte die Staatsanwältin. Der Mann habe als Einzelbetreuer der Minderjährigen im Alter von zwölf, 16 und 17 Jahren fungiert. Die vorgeworfenen Taten seien „umso verwerflicher“, weil das älteste Opfer an einer Autismusstörung leide und daher sexuelle Handlungen nicht einordnen könne. Zum Missbrauch soll es von Jänner bis Juli 2023 gekommen sein. Angezeigt wurde der Mann, nachdem sich der 16-Jährige seinem Psychotherapeuten anvertraut hatte.

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Die Opfer im Alter von zwölf und 16 Jahren soll der Angeklagte bei einer Übernachtung in seiner Wohnung im Umland von St. Pölten sexuell missbraucht haben, den jüngeren im Schlaf. Der ältere der beiden weist laut der Staatsanwältin eine Intelligenzminderung auf. Die zwei Burschen waren zu den Tatzeitpunkten nicht mehr in dem Heim im Bezirk Tulln untergebracht. Der Angeklagte soll Opfern auch Nacktfotos bzw. Videos geschickt haben.

Zu den Anklagepunkten in Verbindung mit dem Zwölfjährigen war der 59-Jährige laut seinem Verteidiger „umfassend und reumütig geständig“. Die Vorwürfe in Bezug auf den 16-Jährigen bestritt der Beschuldigte zum Teil. Weil der Jugendliche 2019 aus dem Heim ausgeschieden sei, habe kein Autoritätsverhältnis mehr bestanden, erklärte der Rechtsanwalt. Der Schöffensenat sah das letztlich anders: Der Angeklagte sei vom Jugendlichen als Bezugsperson gesehen worden und habe – vom Jugendamt genehmigt – die Aufsicht innegehabt. „Sie haben das Autoritätsverhältnis missbraucht“, sagte die vorsitzende Richterin.

Zum angelasteten Missbrauch des 17-Jährigen beim Duschen bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig. Sein Mandant habe die Anweisung seines Arbeitgebers, die Körperpflege des Bewohners zu überwachen bzw. durchzuführen, befolgt, sagte der Verteidiger. Laut Gericht lag jedoch eine sexualbezogene Handlung vor.

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Mit Ausnahme von einem Anklagepunkt wurde der 59-Jährige schuldig gesprochen, bezogen auf einen Vorfall gab es einen Freispruch im Zweifel. Zudem wurde auf unbestimmte Zeit ein Tätigkeitsverbot bei Einrichtungen oder Vereinen ausgesprochen, die in der Erziehung oder Ausbildung von Jugendlichen aktiv sind. Den drei Opfern wurden jeweils 3.000 Euro zuerkannt.

Die Strafhöhe – bei einem Rahmen von bis zu zehn Jahren – bezeichnete die vorsitzende Richterin als „Zeichen nach außen, dass so etwas nicht toleriert wird“. Mildernd waren das Teilgeständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel. Erschwerend wirkte sich aus, dass es mehrere Opfer sowie Delikte gab und ein Bursch erst zwölf Jahre alt war. Die U-Haft seit November 2023 wird angerechnet. Weil die Verteidigung keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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