Fahrlehrer belästigte seine Schülerinnen: Bedingte Haft

Weil er über Jahre hinweg dutzende seiner Fahrschülerinnen belästigt und begrapscht hatte, ist am Freitag ein 53-jähriger ehemaliger Fahrlehrer am Bezirksgericht Feldkirchen zu zwei Monaten bedingter Haft wegen sexueller Belästigung (Paragraf 218 StGB) verurteilt worden. Im Strafantrag waren 16 Fälle aufgelistet, bei der Polizei gemeldet hatten sich aber weit mehr junge Frauen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

In der Zeit von Ende 2017 bis Februar 2022 hatte der Fahrlehrer seine Schülerinnen – die er durchgehend „Mausi“ oder „Schatzi“ nannte – während der Ausbildungsfahrten begrapscht. Dazu legte er auch ein Geständnis ab. So leicht wolle sie es dem Angeklagten aber nicht machen, erklärte Richterin Irene Malle-De Cillia, und begann, die Aussagen der jungen Frauen vorzulesen. „Alles was im Auto passiert, bleibt im Auto“, habe der Angeklagte gesagt. Grundtenor der Aussagen: Die Übergriffe wurden allesamt als „unangenehm, grausig und ekelhaft“ empfunden.

Über lange Zeit hinweg hätten sich die Jugendlichen aber nicht getraut, etwas zu sagen: Aus Angst, weil sie befürchteten, Probleme zu bekommen. Eine der Betroffenen fing nach dem ersten Übergriff an, im Hochsommer nur mehr in langen Hosen zur Fahrstunde zu kommen. „Es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen mitzuteilen, dass das unangenehm und schrecklich für die Mädchen war“, erklärte die Richterin. Eine der Betroffenen leidet noch immer an den Folgen der Tat, laut ihrer Privatbeteiligtenvertreterin, die 300 Euro Teilschmerzengeld forderte, leide sie unter Schlafstörungen und ziehe sich sozial zurück.

„Ich habe schon einige Fälle der sexuellen Belästigung verhandelt, aber keinen wie diesen“, sagte die Richterin abschließend. Die Taten seien nicht „ein Ausrutscher“ gewesen: „Sie haben Ihre Machtposition schamlos ausgenützt. Beim Autofahren, wenn die Mädchen drinsitzen und sich konzentrieren müssen, haben Sie Ihre Tathandlungen durchgeführt.“ Darauf verwies auch Bezirksanwalt Johannes Zepitz: „Sie haben noch Glück, dass Sie bei der Fahrprüfung nicht mitgewirkt haben, sonst wäre das Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses mit viel höherer Strafdrohung.“

Gedroht hätten maximal sechs Monate Haft, da seien zwei Monate bedingt durchaus streng, erklärte Malle-De Cillia: „Normalerweise gibt es bei Erstverurteilungen mit so einer Strafdrohung eine Geldstrafe. Das Urteil soll aber bei Ihnen und auch in der Allgemeinheit ein Bewusstsein schaffen, dass das kein Kavaliersdelikt ist.“ Sie richtete sich auch an die Betroffenen, von denen einige zum Prozess gekommen waren: „Sie haben nichts falsch gemacht.“

Ursprünglich hatten sich an die 50 junge Frauen in der Causa bei der Polizei gemeldet, zur Verurteilung geführt hatten schließlich aber nur 16 Fälle, unter anderem, weil die Tat in der vorliegenden Form erst seit dem Jahr 2016 strafbar ist. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Bezirksanwalt Zepitz gab keine Erklärung ab.

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