Eine 31-jährige Wienerin muss für zwei Monate ins Gefängnis, weil sie im April alkoholisiert in Floridsdorf einen Autounfall verursacht hatte, den ein 40-jähriger Familienvater nicht überlebte.
Die Frau musste sich am 23. Oktober wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten und bekannte sich vollinhaltlich schuldig. Sie hatte nach einer Firmenfeier 1,7 Promille Alkohol im Blut und sich dennoch hinters Steuer gesetzt.
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Die 31-Jährige hatte erst kürzlich in der Firma zu arbeiten begonnen. Weil das Unternehmen einen großen Auftrag an Land gezogen hatte, wurde am Nachmittag des 26. April bereits gefeiert.
Zwei bis drei Viertel Wein hätte die Frau getrunken, aber „den ganzen Tag nichts gegessen“. Sie habe sich fahrtüchtig gefühlt und stieg gegen 15.00 Uhr in ihr Auto. Eigentlich war geplant, dass sie mit der nahe liegenden U1 nach Hause fährt, aber in der Firma sei etwas vorgefallen, worüber sie beim Prozess nicht sprechen wollte, „und da wollte ich einfach weg“.
An die Fahrt konnte sich die 31-Jährige nicht mehr erinnern. Laut Augenzeugen soll sie mit 70 Kilometern pro Stunde auf der Julius-Ficker-Straße unterwegs gewesen sein, als sie sich einer Pkw-Kolonne näherte, die bei einer roten Ampel stand.
Mit voller Wucht krachte sie in das Auto des Familienvaters, der mit seiner Lebensgefährtin unterwegs war. In der Folge kam es zur Massenkarambolage, in die am Ende vier Autos involviert waren.
Der 40-jährige Familienvater stieg noch aus und war bei Bewusstsein, doch wenig später verstarb er an einem Schädel-Hirn-Trauma. Seine Lebensgefährtin erlitt Prellungen am Darmbein und an den Rippen sowie eine Zerrung. Zwei weitere Insassen der anderen Fahrzeuge mussten auch mit Prellungen und Zerrungen ins Krankenhaus.
„Es ist mir bis heute unbegreiflich, was passiert ist“, sagte die Beschuldigte, teilweise unter Tränen. Sie wäre nicht ins Auto gestiegen, wenn sie das Gefühl gehabt hätte, 1,7 Promille Alkohol im Blut gehabt zu haben.
„Fahren in stark alkoholisiertem Zustand ist kein Kavaliersdelikt“, mahnte die Staatsanwältin. „Vor allem am helllichten Tag, wenn noch viel Verkehr ist“, so die Anklägerin.
„Ich habe eine Strafe verdient. Mein Verhalten gehört bestraft“, sagte die bisher unbescholtene Frau. Richterin Julia Matiasch hielt eine Strafe von zehn Monaten teilbedingt Haft für schuld- und tatangemessen.
Zwei Monate muss die Frau im Gefängnis absitzen. „Es ist notwendig, dass ein Teil der Strafe unbedingt verhängt wird, vor allem wenn der Grad der Alkoholisierung so hoch war“, sagte die Richterin. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Den Angehörigen des Verstorbenen – der Familienverband war sehr eng – wurde insgesamt mehr als 124.000 Euro Trauerschmerzengeld und Begräbniskosten zugesprochen.