Grundstücksdeal mit betagter Frau: „Sie war überfordert“

Der Prozess findet in Wels statt © APA/THEMENBILD/BARBARA GINDL

Im Prozess gegen zwei Anwälte, einen Notar und drei Personen aus der Immobilienbranche, die eine betagte Frau dazu gebracht haben sollen, ihr Grundstück am Traunsee deutlich unter Wert zu verkaufen, war am Donnerstag der ehemalige Erwachsenenvertreter der Pensionistin am Wort. Sein Eindruck: „Sie war mit der Situation überfordert. Mir hat sie nicht sagen können, an wen sie was verkauft hat.“

Seit Juni müssen sich die sechs Personen wegen schweren Betrugs vor dem Landesgericht Wels verantworten. Sie sollen im Herbst 2019 die Frau gedrängt haben, ihre Immobilie, eine ehemalige Pension am Traunsee, um 750.000 Euro einer Immobilienfirma zu verkaufen, obwohl der Verkehrswert bei 1,66 Millionen Euro gelegen sei. Die Eigentümerin sei damals bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen, lautet der Vorwurf.

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Der Erwachsenenvertreter wurde erst kurz nach dem Grundstücksdeal bestellt. In einem Gespräch mit der mittlerweile verstorbenen Betroffenen im Mai 2020 – also einige Monate nach dem Verkauf – habe er „relativ rasch“ den Eindruck gehabt, sie sei mit der Sache überfordert gewesen. Die angeklagte Maklerin habe sie als „Vertrauensperson“ angesehen, schilderte der als Erwachsenenvertreter eingesetzte Anwalt.

Es habe einen Neubau gegeben und einen Altbau. Den Neubau habe die Frau wirklich verkaufen wollen, um ihr Eigentum gerecht auf ihre Erben verteilen zu können. Den Altbau, in dem die Familie lebte, habe sie aber nicht veräußern wollen – das habe sie ihm vermittelt, so der Zeuge. Im Gespräch mit ihr sei ihm rasch klar geworden, dass sie geglaubt habe, nur einen Teil des Anwesens verkauft zu haben. „Sie hat gesagt: Was habe ich gemacht, was habe ich gemacht?“. Später habe er dann gemeinsam mit den Hinterbliebenen versucht, die Causa aufzuarbeiten und die Klage für das Zivilverfahren vorbereitet.

Den Angeklagten, die die Vorgänge als normalen Geschäftsvorgang hinstellen, drohen im Falle einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft. Zudem wurde auch eine Verbandsklage gegen die Immobilienfirma eingebracht, hier könnte eine Geldstrafe verhängt werden. Für das Urteil würden zwei Dinge eine wichtige Rolle spielen, hieß es: Die Geschäftsunfähigkeit der betagten Frau und deren Erkennbarkeit sowie der Wert der verkauften Liegenschaft mit den damit verbundenen Rechten und Beschränkungen. Am Donnerstag sollten noch mehrere Zeugen befragt werden, ein Urteil könnte nächste Woche gesprochen werden.