Am Wiener Landesgericht sind am Mittwoch vier Burschen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren verurteilt worden, die seit vergangenem November in Wien und Niederösterreich gezielt und arbeitsteilig hochpreisige Pkw gestohlen hatten. Der bereits zwei Mal einschlägig vorbestrafte Hauptangeklagte fasste zweieinhalb Jahre unbedingt aus. Zudem wurde dem 18-Jährigen eine offene Bewährungsstrafe von drei Monaten widerrufen. Er akzeptierte seine Strafe, das Urteil ist rechtskräftig.
Die Mitangeklagten fassten – ebenso rechtskräftig – teilbedingte Haftstrafen zwischen 15 und 24 Monaten aus, wobei jeweils ein Drittel der über sie verhängten Strafen unbedingt ausgesprochen wurde. Den Rest bekamen sie unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Die drei Burschen, die seit dem Frühjahr in U-Haft gesessen waren, wurden nach der Verhandlung enthaftet. Die geschädigten Opfer bekamen vom Gericht ihre geltend gemachten Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt 160.000 Euro zugesprochen.
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Schuldig erkannt wurde das Quartett in erster Linie wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls in Form einer kriminellen Vereinigung. Sie hatten die Autos nicht entwendet, um diese weiterzuverkaufen und damit an Bargeld zu kommen.
„Wir haben sie ausschließlich benutzt, um rumzufahren. Als wären sie unsere Autos“, hatte der Hauptangeklagte beim Verhandlungsauftakt Ende Juli erklärt. Laut seinem Anwalt interessierte sich der 18-Jährige ausschließlich für Sportwagen. Sein Mandant sei „ein Autonarr“. Daher sei der Beschäftigungslose, obwohl bereits wegen Diebstahls von zahlreichen Luxus-Autos vorbestraft, neuerlich straffällig geworden.
18-Jähriger suchte im Internet nach verlockenden Modellen
Der 18-Jährige suchte auf Internet-Plattformen gezielt nach verlockenden Modellen, die zum Kauf angeboten wurden. Nachdem er die Adressen mit den Standorten herausgefunden hatte, drang er mit seinen Mittätern in unterschiedlicher Zusammensetzung in die Garagen, Werkstätten und Firmengelände ein, suchte die Objekte seiner Begierde und brach diese gekonnt auf.
Mit zuvor gestohlenen Nummerntafeln, die man schnell austauschte, fuhr die Jugendbande dann die entwendeten Autos in öffentliche Parkhäuser und stellte diese dort erst einmal ab. Als klar war, dass die Polizei ihnen nicht auf der Spur war, verleibten sie das jeweilige Beutestück ihrem Fuhrpark ein.
Haupttäter hatte Überblick über gestohlenen Fuhrpark verloren
Der Hauptangeklagte fuhr mit Vorliebe einen Audi S6, ein anderer 18-Jähriger bevorzugte dagegen einen Porsche 911 Carrera. Entwendet wurden weiters ein Mercedes 350S und mehrere Sportwagen-Modelle der Marke BMW. „Wir haben gern Rundfahrten gemacht“, schilderte der Hauptangeklagte freimütig. Die Frage, über wie viele Autos die Bande verfügt hatte, konnte der Haupttäter vor Gericht nicht beantworten. Er habe den Überblick verloren, räumte er ein.
Ihre Ausfahrten inszenierten die autobegeisterten Burschen groß auf Social Media. Der Hauptangeklagte unterhielt eine Instagram-Fangemeinde, die er laufend mit Clips versorgte, die ihn lässig am Steuer zeigten. In Bedrängnis kam der 18-Jährige allerdings, als er am 6. März mit einem gestohlenen Mercedes SL in eine Polizeikontrolle geriet. Er gab nicht klein bei, sondern stieg aufs Gaspedal.
Wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei
„Er hat sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei über mehrere Bundesländer bis über den Wechsel geliefert“, berichtete die Staatsanwältin. Auf bis zu 255 km/h habe dieser sein Gefährt beschleunigt, riskante Überholmanöver getätigt und damit andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr gebracht, um der Polizei zu entwischen.
„Er hat sogar eine Sperre von polizeilichen Dienstfahrzeugen durchbrochen“, hielt die Staatsanwältin fest. Die Einsatzgruppe Cobra hatte bei Guntramsdorf die Fahrbahn mit mehreren Einsatzfahrzeugen blockiert. Der 18-Jährige scherte aus, wechselte auf die Gegenfahrbahn und touchierte dabei mit einem Polizeiauto, konnte jedoch die Fahrt fortsetzen. Nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei über den Wechsel Fürstenfeld konnte er erst in Fürstenfeld angehalten und festgenommen werden.
Bei der Strafbemessung wurden den vier Angeklagten ihre umfassenden Geständnisse mildernd angerechnet. „Das waren aber alles andere als Lausbubenstreiche“, hielt die vorsitzende Richterin Anna Marchart in der Urteilsbegründung fest. Abschließend hatte sie für die Burschen einen Tipp parat: „Am besten fahren’S nur mehr Straßenbahn.“