Keine Änderung des Ablaufdatums der Impfzertifikate

Mit 1. Februar wird die Gültigkeit der Corona-Schutzimpfung nach dem zweiten Stich von neun auf sechs Monate verkürzt. Davon betroffen sind aus heutiger Sicht noch rund 320.000 Personen, die noch keinen Booster erhalten haben und ab kommendem Dienstag somit über keinen gültigen 2G-Nachweis mehr verfügen. Der Stichtag wird nicht verschoben und auch keine Übergangsfrist eingeführt. Das wurde bei einer Regierungspressekonferenz am Samstag bekannt.

Erstmals kommuniziert wurde das Ablaufen im November 2021. Das Ministerium wies darauf hin, dass betroffene Personen unter anderem in der Grüner-Pass-App mittels Push-Meldungen über die Änderung informiert worden seien – wer Push-Notifications deaktiviert hat, hat diese Nachricht jedoch nicht bekommen. Das Ministerium betonte, dass „laufend“ Erinnerungsschreiben für die dritte Impfung ausgesendet werden, auch darin wird auf die Verkürzung hingewiesen. Anfang Februar – also nach der Verkürzung und nach Inkrafttreten der Impfpflicht – soll es auch Postwurfsendungen an alle Haushalte zur Impfpflicht geben, in der die Verkürzung von neun auf sechs Monate kommuniziert wird.

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